Anwälte als Gläubiger
Verfasst: 09.05.2019, 16:07
Hallo,
ich hatte das Thema schon vor ewigen Zeiten mal durchgearbeitet und abgehakt und jetzt holt es mich doch wieder :
Wir haben eigene Forderungen aus einem KFB nach § 11 RVG. Gläubigerbezeichnung im KFB " Rechtsanwälte Dings und Bums ...".
Reicht das für ZV als Parteibezeichnung aus oder müsste da der Kanzleinhaber als Forderungsinhaber namentlich genannt sein.
Danke für Hilfe
ich hatte das Thema schon vor ewigen Zeiten mal durchgearbeitet und abgehakt und jetzt holt es mich doch wieder :
Wir haben eigene Forderungen aus einem KFB nach § 11 RVG. Gläubigerbezeichnung im KFB " Rechtsanwälte Dings und Bums ...".
Reicht das für ZV als Parteibezeichnung aus oder müsste da der Kanzleinhaber als Forderungsinhaber namentlich genannt sein.
Danke für Hilfe