Antrag auf Erhöhung Pfändungsfreigrenze

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Weeny
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#1

06.02.2019, 21:25

Hallo Ihr Lieben,

ich habe einen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze auf dem Tisch und komme hier einfach nicht weiter. Ich habe viel gelesen, dachte ich hab's, bin aber jetzt total durcheinander.

Gegen unseren Mandanten wurde ein PfÜb wg. Unterhaltsforderung gegen Arbeitgeber und Bank erlassen, in dem das Gericht einen zu belassenden Betrag in Höhe von 1.000 EUR festgesetzt hat. Unser Mandant wird zudem noch ein P-Konto eröffnen. Zu den Zahlen: Unser Mandant hat ein Nettogehalt von 2.278 EUR und seine monatlichen Ausgaben bereits mit Unterhaltszahlung für 1 Kind, Miete, Darlehen, etc. liegen bei derzeit bei 2.111 EUR, sodass ihm nur knapp 170 EUR zum Leben bleibt.
Ich würde nun allgemein beantragen die Pfändungsfreigrenze angemessen zu erhöhen. Weiß aber nicht so recht ob ich nicht doch was anderes schrieben kann.

Vielleicht hat jemand einen Tipp oder Ratschlag für mich. :thx
Feldhamster
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#2

06.02.2019, 22:36

Leider haben wir auch immer wieder solche Mandate:

Du kannst den Antrag bei Gericht stellen und Nachweise über alle Zahlungsverpflichtungen beifügen, jedoch wird das Gericht nicht alle anerkennen. Probieren solltest du es aber. Darlehensraten oder sonstige Ratenzahlungen (zB für sonstige Schulden) werden mir hier vom AG regelmäßig gestrichen. Kindesunterhalt hat Vorrang.
Das AG hier erkennt an den Regelbedarf nach SGB II + Miete + Heizkosten + Fahrtkosten zur Arbeit + evtl vorhandene Unterhaltspflichten für andere Kinder. Mehr nicht.

Ich rate dir daher ergänzend:
1. P-Konto einrichten lassen, wie du selbst schon gesagt hast.
2. Nehmt Kontakt zu dem Gläubiger auf und versucht, eine Einigung hinzukriegen. Wir bieten immer an, den laufenden Unterhalt zu zahlen plus Rate x auf den Rückstand und bitten den Gläubiger, im Gegenzug dafür die Pfändung ruhend zu stellen.
3. Euer Mandant sollte versuchen, die anderen Darlehensraten zu reduzieren. Es gibt nach meiner Erinnerung Rechtsprechung, dass ein Schuldner alles unternehmen muss, um den Kindesunterhalt sicherzustellen.
Weeny
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#3

07.02.2019, 07:40

Reicht das dann aus zu schreiben, die Pfändungsfreigrenze angemessen zu erhöhen oder muss ich hier einen festen Betrag nennen?
Feldhamster
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#4

07.02.2019, 08:28

Ich beantrage immer "den pfandfreien Betrag von € *** zu erhöhen auf einen in das Ermessen des Gerichts gestellten Betrag" und führe dann in der Begründung die notwendigen Ausgaben (Miete, Unterhaltsverpflichtungen gegenüber anderen Kindern etc.) an.
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