PfÜB bei unbekannten Kontodaten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Andy
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#1

07.12.2018, 12:08

Hallo zusammen,

so nach und nach werde ich immer mehr in die Zwangsvollstreckung eingebunden, von der ich - gelinde gesagt - nur bedingt Ahnung habe, weswegen ich mich wieder mal an euch wende:

Wir haben einen Titel gegen eine Fluggesellschaft (die vorgibt Insolvenz anzumelden, aber ein InsO-Verwalter hat sich bei uns nicht gemeldet) aber wir haben keine Kontodaten. Wie bekomme ich die? Evtl. über einen Handelsregisterauszug mit Beiakten oder sowas? Laut Google soll es wohl auch Auskunfteien dafür geben, benannt wurden aber keine. Wir sind natürlich auch bereit dafür zu bezahlen, allerdings sollte das im Verhältnis zur Forderung stehen. Ich habe bei Google ein Angebot einer Kanzlei gefunden, die das für 149,00 € macht. Bei einer HV von 500,00 € ist lediglich die Auskunft über das Konto nicht das beste Verhältnis. Kann mir da wer weiterhelfen?

Vielen Dank schon mal im Voraus und allen ein schönes Wochenende!
Wer nicht mehr versucht besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein.
Feldhamster
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#2

07.12.2018, 12:12

Du musst ja nur das Geldinstitut wissen.
Steht das nicht auf der Homepage der Fluggesellschaft?
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AliceImWunderland
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#3

07.12.2018, 12:14

Ich fürchte, Ihr werdet da um ein Verfahren über die Abgabe der Vermögensauskunft nicht herumkommen.

Woraus resultiert die Forderung? Wenn aus Ansprüchen eines Fahrgastes gegen die Fluggesellschaft, dann hat der Fahrgast doch bestimmt das Flugticket vorher an die Fluggesellschaft bezahlt. Wenn Ihr Glück habt, dann weiß er vielleicht, wohin das Geld gegangen ist.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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AliceImWunderland
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#4

07.12.2018, 12:15

Feldhamster hat geschrieben:
07.12.2018, 12:12
Du musst ja nur das Geldinstitut wissen.
Steht das nicht auf der Homepage der Fluggesellschaft?
Das wäre ein seltener Fall, wenn die Bankverbindung eines Unternehmens auf der Homepage stehen würde. Das macht heutzutage eigentlich einer mehr. Aber einen Versuch ist es natürlich wert...
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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Dany1981
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#5

07.12.2018, 12:18

Ich weiß ja nicht um welche Fluggesellschaft es sich handelt, aber wenn das dieselbe ist, gegen die wir einen Titel haben, wurde Anfang Dez. nun doch das Inso-Verfahren eröffnet.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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#6

09.12.2018, 18:23

Andy guck mal unter Insolvenzbekanntmachungen. Der Verwalter muss ja nicht zwangläufig wissen dass ihr einen Titel habt. Warten dass sich jemand meldet ist immer schlecht
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Andy
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#7

10.12.2018, 12:40

Hallo zusammen,

erst einmal möchte ich mich für eure Antworten bedanken!
Feldhamster hat geschrieben:
07.12.2018, 12:12
Du musst ja nur das Geldinstitut wissen.
Steht das nicht auf der Homepage der Fluggesellschaft?
Leider nicht.
AliceImWunderland hat geschrieben:
07.12.2018, 12:14
Ich fürchte, Ihr werdet da um ein Verfahren über die Abgabe der Vermögensauskunft nicht herumkommen.

Woraus resultiert die Forderung? Wenn aus Ansprüchen eines Fahrgastes gegen die Fluggesellschaft, dann hat der Fahrgast doch bestimmt das Flugticket vorher an die Fluggesellschaft bezahlt. Wenn Ihr Glück habt, dann weiß er vielleicht, wohin das Geld gegangen ist.
Richtig, Anspruch aufgrund erheblicher Verspätungen. Ich habe die Akte allerdings auch nur vorgelegt bekommen, ich weiß nicht, wie der Mandant bezahlt hat, aber da werde ich mich mal erkundigen.
Dany1981 hat geschrieben:
07.12.2018, 12:18
Ich weiß ja nicht um welche Fluggesellschaft es sich handelt, aber wenn das dieselbe ist, gegen die wir einen Titel haben, wurde Anfang Dez. nun doch das Inso-Verfahren eröffnet.
Um ehrlich zu sein, weiß ich nicht mal, ob ich die hier benennen darf. :panik
paralegal6 hat geschrieben:
09.12.2018, 18:23
Andy guck mal unter Insolvenzbekanntmachungen. Der Verwalter muss ja nicht zwangläufig wissen dass ihr einen Titel habt. Warten dass sich jemand meldet ist immer schlecht
Ich kenne mich, wie gesagt, noch nicht so gut aus, aber ich dachte schon, dass der InsO-Verwalter die Bücher zur Einsicht bekommt und da wird doch ein Mahnbescheid nebst Vollstreckungsbescheid drin sein? Aber auch hier werde ich mich erkundigen!

Vielen Dank euch noch mal, so hab ich zumindest schon mal Stellen, die ich ablaufen kann!
Wer nicht mehr versucht besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein.
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