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falsche Zinsangabe im Vollstreckungsbescheid

Verfasst: 10.10.2018, 11:36
von JusyD
Hallo zusammen :) :wink2

ich habe im Forderungskonto die Zinsen für alle Hauptforderungen bis zum 30.11.2015 (Insolvenzeröffnung) berechnen müssen. Dementsprechend habe ich es so im Forderungskonto eingestellt. Nachdem das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde und keine RSB beantragt wurde, habe ich den MB mit diesen Zinsangaben beantragt (natürlich vergessen, die Zinsangaben zu ändern). So wurde auch der VB erlassen... Jetzt kann der Mdt. wegen mir Zinsen für aktuell 3 Jahre und auch für die Zukunft nicht geltend machen... :((((
Hat jemand eine Idee, was ich in diesem Fall machen kann? :sad:

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.. :)

Viele Grüße
JusyD

Re: falsche Zinsangabe im Vollstreckungsbescheid

Verfasst: 10.10.2018, 11:43
von Coco Lores
Naja ich würde versuchen die Zinsen, die noch nicht verjährt sind, in einem gesonderten MB geltend zu machen.

Re: falsche Zinsangabe im Vollstreckungsbescheid

Verfasst: 10.10.2018, 11:47
von JusyD
Wenn ich die laufenden Zinsen im Forderungskonto eingebe und anschließend den MB machen will, dann geht das nicht, weil ich keine Hauptforderung habe. Und ich kann ja die Hauptforderungen nicht noch einmal im MB geltend machen :(

Re: falsche Zinsangabe im Vollstreckungsbescheid

Verfasst: 10.10.2018, 12:02
von Coco Lores
Stimmt...jetzt wo du es sagst :kopfkratz

Ich weiß nicht, ob man den VB eventuell noch abändern kann?! Ich hatte solch einen Fall noch nicht.

Re: falsche Zinsangabe im Vollstreckungsbescheid

Verfasst: 10.10.2018, 12:31
von Feldhamster
Nachträgliche Änderung eines Titels wüsste ich nicht.

Mir fällt nur noch ein, die Zinsen gesondert per Klage geltend zu machen.
Ist nur die Frage, ob sich Aufwand und Kosten für den Zinsbetrag lohnt....(zur Höhe der Forderung hast du bisher nichts geschrieben).

Re: falsche Zinsangabe im Vollstreckungsbescheid

Verfasst: 10.10.2018, 13:40
von mücki
Und warum habt ihr euch nicht einfach einen vollstreckbaren Tabellenauszug geben lassen?

Oder anders: Aus dem VB könnt ihr eigentlich sowieso nicht vollstrecken.

Hinsichtlich der weiteren Zinsen hättet ihr ggf. eine Leistungsklage erheben müssen bzw. könnt dies immer noch tun.