Ich möchte den Übererlös einer normalen Zwangsversteigerung pfände, ich gehe davon aus, dass es auch hier keinen Drittschuldner gibt.
An welches Gericht muss ich den PfÜb richten und genügt es wenn ich als Anspruchsgrund "Übererlös aus der Zwangsversteigerung vom ....." angebe? Ich würde natürlich auch das Grundstück etc. so genau wie möglich bezeichnen. Gint es sonst noch was zu berücksichtigen.
Ist es sinnvoll ein vorläufiges Zahlungsverbot voranzustellen? Soweit ich weiß muss die Zahlung innerhalb von sechs Wochen erfolgen und ich weiß nicht, ob der Zuschlag schon erteilt wurde.
Übererlös aus Zwangsversteigerung pfänden
- Anahid
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Guck mal, ob Dir der IWW-Beitrag weiterhilft.
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Der Übererlös kann erst nach Zuschlagserteilung gepfändet werden.
S. Geiselmann
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