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ZV Räumung und Mietnachzahlung

Verfasst: 22.06.2018, 12:25
von Götterdämmerung
Liebe Mitstreiter,

ich habe hier ein Urteil aus dem ich vollstrecken muss. Punkt 1 ist der Schuldner wird zur Räumung einer Wohnung verurteilt.
Welchen Antrag nehme ich dafür?
Punkt 2 ist der Schuldner wird verurteilt Mietnachzahlungen zu leisten mit unterschiedlichen Zinslaufzeiten.
Wie trage ich diese ein?

Der Schuldner hat vermutlich kein Geld, ist es empfehlenswert nur die Räumung zu beantragen?

Ich wäre Euch für Unterstützung wirklich sehr dankbar, da ich hier ziemlich auf dem Schlauch stehe.

Re: ZV Räumung und Mietnachzahlung

Verfasst: 22.06.2018, 12:42
von Anahid
Räumung würde ich unter O im ZV-Formular beantragen. Bei Forderungen, die nicht im Formular nachvollziehbar eingetragen werden (z.B. wegen mehrer Zinslaufzeiten) ist eine Forderungsaufstellung, aus der sich die Einzelbeträge ergeben, beizufügen.

Re: ZV Räumung und Mietnachzahlung

Verfasst: 22.06.2018, 12:50
von AliceImWunderland
Für den Räumungsauftrag kannst du - wie Anahin geschrieben hat - den Gerichtsvollzieherauftrag nehmen und unter Punkt O ausfüllen. Ich persönlich nehme dafür einen formlosen Auftrag nach § 885 a ZPO von unserem Programm. Finde ich viel besser. Wenn du nur den Räumungsauftrag machst, dann ist das Formular für den Gerichtsvollzieherauftrag keine Pflicht. Wenn du allerdings gleichzeitig noch eine Geldforderung vollstrecken möchtest, dann muss du das amtliche Formular nehmen.

Aus Kostengründen mache ich immer nur den Räumungsauftrag nach § 885 a ZPO. Es kostet dem Mandanten weniger. Bei der Räumung bin ich immer dabei. Wenn es in der Wohnung augenscheinlich etwas zu holen gibt, kann ich immer noch vor Ort dem Gerichtsvollzieher einen Pfändungs- und Verwertungsauftrag erteilen. Das entscheide ich vor Ort. In den meisten Fällen ist es nämlich so, dass in der Wohnung nur noch der Müll und wertlose Sachen herumliegen. Dann muss ich den Mandanten nicht mit zusätzlichen Vollstreckungskosten belasten.

Re: ZV Räumung und Mietnachzahlung

Verfasst: 22.06.2018, 12:53
von booo
Oftmals haben die Schuldner, die geräumt werden müssen, kein Geld...Ich mache deshalb meistens nur den Räumungsauftrag

Für diesen Räumungsantrag brauchst Du übrigens kein ZV-Formular. Das kannst Du mit einem normalen Schriftsatz beantragen.

Re: ZV Räumung und Mietnachzahlung

Verfasst: 22.06.2018, 13:37
von Götterdämmerung
Ich danke Euch Ihr habt mir sehr geholfen

Re: ZV Räumung und Mietnachzahlung

Verfasst: 07.12.2018, 11:59
von ZVler
Hallo :wink1

Ich muss das Thema aufgreifen, da ich mir nicht sicher bin ob mein ZV Auftrag Sinn macht. Ich werde auch die Räumung und ZV (Kosten KFB) zusammen vollstrecken, der Mieter war bis jetzt immer zuverlässig, wurde nur leider über die Jahre zum Messi. Er hatte Zeit bekommen um die Wohnung zu befreien von den Ansammlungen. Ist leider nicht geschehen daher vollstrecken wir nun. Ich bin mir nur nicht sicher ob ich die Pfändung drin lassen soll oder ohne Pfändung die VA beantragen soll :kopfkratz Das der Mieter in Nacht und Nebel verschwindet ist in unserem Fall eher nicht erwarten, da er an seinen Sachen hängt und er "ausrastet" wenn diese weg sind (mehrere Versuche mit seinen Kindern die Sachen zu räumen). Nur frag ich mich ob es sinn macht zu pfänden, allerdings ist das ganze Anwesen so vollgeräumt, dass der GVZ so oder so nichts finden wird bzw. nur mit Mühe. Ich vermute aber auch das er wertvolle Ansammlungen hat.. Irgendwie ist die ganze Geschichte schon eine Zumutung.. Chef möchte auch eine normale Räumung statt einer Berliner Räumung - er möchte diese dann aber in Absprache mit dem GVZ beschränken wegen der Kosten (Vermieter wird da mithelfen wenn er die Bestätigung hat, dass die ganze Gegenstände wertlos oder von geringem Wert sind).. Ob das so funktioniert bleibt m. E. auch abzuwarten :roll: Habt ihr eine Empfehlung oder Gedankengänge für mich ? Ich habe noch nie zusammen geräumt und vollstreckt :oops:

LG und :thx