VZV ohne Pfüb, Zhlg Bank, noch Pfüb nötig?
Verfasst: 21.06.2018, 10:41
Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Vollstreckungssache, bei der ich nicht so recht weiter weiß....
Wir haben eine Kontopfändung gemacht, es geht um ein Gehalt und eine Abfindung.
Den Pfüb konnte ich nicht gleichzeitig machen, da ich erst den Titel zustellen lassen musste (Vergleich).
Das EB habe ich gestern (20.06.) zurück bekommen und den Pfüb gemacht (allerdings noch nicht an das Gericht geschickt). Gleichzeitig habe ich gestern vom Mandanten die Info bekommen, dass der DS mit Wertstellung 19.06.2018 bezahlt hat, und zwar ein rückständiges Gehalt (nicht tituliert) und die Abfindung, aber netto (Brutto waren es 40.000,00 €).
Muss ich einen neuen Pfüb machen hinsichtlich der RA-Gebühren und der GVZ Kosten? Wie sieht mein Forderungskonto nach der Zahlung aus? Ich hatte einfach die Hauptforderung 40.000,00 € Abfindung eingebucht, tituliert im Vergleich, fertig.
Muss ich die Zahlung der Bank im FoKo berücksichtigen? Der Arbeitgeber hat die Bruttoabfindung + ein rückständiges Gehalt überwiesen, also ca. 30.300,00 €..... Tituliert sind aber nur die 40.000,00 €.
Muss ich das VZV zurücknehmen? Meint Chef sagt ja, da er der Meinung ist, dass er sich regresspflichtig macht...
Vielen lieben Dank schon mal für eure Hilfe, je mehr ich darüber nachdenke, umso verwirrender wird alles...
LG Hummelgunde
Ich steh gerade auf dem Schlauch und brauch dringend Hilfe..
ich habe eine Vollstreckungssache, bei der ich nicht so recht weiter weiß....
Wir haben eine Kontopfändung gemacht, es geht um ein Gehalt und eine Abfindung.
Den Pfüb konnte ich nicht gleichzeitig machen, da ich erst den Titel zustellen lassen musste (Vergleich).
Das EB habe ich gestern (20.06.) zurück bekommen und den Pfüb gemacht (allerdings noch nicht an das Gericht geschickt). Gleichzeitig habe ich gestern vom Mandanten die Info bekommen, dass der DS mit Wertstellung 19.06.2018 bezahlt hat, und zwar ein rückständiges Gehalt (nicht tituliert) und die Abfindung, aber netto (Brutto waren es 40.000,00 €).
Muss ich einen neuen Pfüb machen hinsichtlich der RA-Gebühren und der GVZ Kosten? Wie sieht mein Forderungskonto nach der Zahlung aus? Ich hatte einfach die Hauptforderung 40.000,00 € Abfindung eingebucht, tituliert im Vergleich, fertig.
Muss ich die Zahlung der Bank im FoKo berücksichtigen? Der Arbeitgeber hat die Bruttoabfindung + ein rückständiges Gehalt überwiesen, also ca. 30.300,00 €..... Tituliert sind aber nur die 40.000,00 €.
Muss ich das VZV zurücknehmen? Meint Chef sagt ja, da er der Meinung ist, dass er sich regresspflichtig macht...
Vielen lieben Dank schon mal für eure Hilfe, je mehr ich darüber nachdenke, umso verwirrender wird alles...
LG Hummelgunde
Ich steh gerade auf dem Schlauch und brauch dringend Hilfe..