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Gilt Witwenrente als Arbeitseinkommen?

Verfasst: 14.06.2018, 09:38
von Flora
Guten Morgen, Zusammen!

Ich möchte Witwenrente und ALG II pfänden und zusammenrechnen lassen. Jetzt weiß ich nicht, was ich im Pfüb ankreuzen soll: Zusammenrechnung von Sozialgeldleistungen und Arbeitseinkommen? Oder: Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen? (Das doch wohl eher nicht, oder?) Oder: Zusammenrechnung mehrerer Sozialleistungen?

Gilt Witwenrente als Sozialleistung oder als Arbeitseinkommen??

Weiß das hier jemand?

Re: Gilt Witwenrente als Arbeitseinkommen?

Verfasst: 14.06.2018, 10:42
von Ardnaxela1972
das habe ich gefunden bei Beck:

Ansprüche auf laufende Geldleistungen sind generell pfändbar wie Arbeitslohn. Zu
beachten sind noch die Einschränkungen gem.
§
54 Abs. 3 und 5 SGB I. Vgl. im Einzelnen
Stöber
Rdn. 1361 ff. und KassKomm
/Seewald
§
54 SGB I Rdn. 34 ff. Es gelten die
Pfändungsfreigrenzen des
§
850 c ZPO. Ein Abschlag für Minderbedarf erfolgt nicht
(BGH NJW-RR 2004, 1439).
Pfändbare laufende Sozialleistungen sind vor allem:

Arbeitslosengeld I (
§§
117 ff. SGB III)

Arbeitslosengeld II (
§§
19 ff. SGB II)

Krankengeld (
§§
44 ff. SGB V)

Unfallrente und Unfallhinterbliebenenrente (
§§
56 ff. SGB VII)

Altersrente und Witwenrente (
§§
35 ff. SGB VI)

Re: Gilt Witwenrente als Arbeitseinkommen?

Verfasst: 14.06.2018, 11:13
von mücki
Da der Anspruch auf Hinterbliebenenrente im SGB geregelt ist, würde ich sagen, dass es eine Sozialleistung ist.

Re: Gilt Witwenrente als Arbeitseinkommen?

Verfasst: 14.06.2018, 11:23
von AliceImWunderland
Du kannst beide Ansprüche pfänden und die Zusammenrechnung beantragen. Das geht. Wichtig ist, dass beide Ansprüche gepfändet werden. Man kann auch die Zusammenrechnung mit nicht gepfändeten Ansprüchen beantragen, jedoch erstreckt sich die Pfändung dann nur auf den gepfändeten Anspruch. Siehe AnwaltFormulare Zwangsvollstreckung 5. Auflage § 8 Rd-Nrn. 121 ff.

Re: Gilt Witwenrente als Arbeitseinkommen?

Verfasst: 14.06.2018, 11:58
von Flora
Vielen Dank für Eure Antworten!!