Einstweilige Einstellung PfÜB des Schuldners abwehren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Bianca666
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 48
Registriert: 21.07.2015, 14:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Mecklenburg-Vorpommern

#1

07.06.2018, 11:07

Hallo.
Ich schon wieder.... :oops: :pfeif

Mein Chef sagt, "lass dir was einfallen." Das Problem... mir fällt nichts ein und ich finde auch nichts. :panik

Wir haben einen PfÜB auf Konto der SN von 4.500,00 €. Und nun kommt ein Beschluss vom AG, mit einstweiliger Einstellung der ZV, da die SN eine Nachzahlung i.H.v. 3.350,00 € vom Elterngeld erhalten hat. Ich habe Frist für eine Stellungnahme, aber... kann man da überhaupt irgendwas an Stellung nehmen außer: "Die hat ihren Ehemann der arbeitet. Hebt die Einstellung auf, wir hätten gern unser Geld nach 8 Jahren mal." :motz

Ich weiß es klingt böse, aber ich hab echt genug. In 8 Jahren hätte sie wenigstens mal eine Ratenzahlung machen können... Da hilft man den Leuten und alles und dann zahlen die nicht. :motz
Dinge die eine Rechtsanwaltsfachangestellte nie sagen würde.....

Natürlich lieber Mandant macht es total Sinn, wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid mit Persönlich/Vertraulich an den Anwalt weiterleiten. Es ist ja nicht so, dass die Akte von mir angelegt und das Einspruchsschreiben an die Behörde von mir geschrieben und versandt wird. Das macht der Anwalt dann wegen der Geheimhaltung alles selbst.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17634
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

07.06.2018, 11:22

Fragt sich jetzt, für welchen Zeitraum die Nachzahlung erfolgt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#3

07.06.2018, 11:51

Anahid hat Recht. Es ist jetzt wichtig zu wissen, für welchen Zeitraum das Elterngeld ausgezahlt wird. Elterngeld ist bis zu einem Betrag von 300,00 Euro monatlich von der Pfändung geschützt. Alles, was diese 300,00 Euro übersteigt, unterliegt der Pfändung. Hier ist § 850 c ZPO maßgeblich.

Außerdem ist es wichtig zu wissen, ob es sich bei dem Elterngeld um das normale Elterngeld oder das Elterngeld Plus handelt. Hier verändert sich der Sockelfreibetrag.

Diese Aukünfte muss die Schuldnerin dem Gericht gegenüber geben, wenn sie eine Fregabe dieses Betrages aus der Kontopfändung beantragt. Hat sie das nicht gemacht, würde ich das dem Gericht gegenüber erstmal monieren.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Bianca666
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 48
Registriert: 21.07.2015, 14:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Mecklenburg-Vorpommern

#4

07.06.2018, 11:53

Seit Dezember 2017.

Ist das denn wichtig ? :kopfkratz

Sie hat bis dahin vom Einkommen ihres Ehemannes gelebt. Das habe ich auch so in der Begründung. Und danach ist ja nie mehr eine Aussicht auf Zahlung möglich. :(

Aber mehr als, dass die Forderungen seit 2010 bestehen, sie nie Ratenzahlungen angenommen hat, verheiratet ist und der Ehemann auch Geld verdient und deshalb eine Auszahlung oder Teilauszahlung erfolgen sollte, fällt mir nicht ein. :(
Dinge die eine Rechtsanwaltsfachangestellte nie sagen würde.....

Natürlich lieber Mandant macht es total Sinn, wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid mit Persönlich/Vertraulich an den Anwalt weiterleiten. Es ist ja nicht so, dass die Akte von mir angelegt und das Einspruchsschreiben an die Behörde von mir geschrieben und versandt wird. Das macht der Anwalt dann wegen der Geheimhaltung alles selbst.
Bianca666
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 48
Registriert: 21.07.2015, 14:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Mecklenburg-Vorpommern

#5

07.06.2018, 11:54

Oh deswegen ist das wichtig? Danke! Jetzt habe ich wieder was gelernt. :P

Das wusste ich auch noch nicht. Ich werde mich mal gleich mit den richtigen Stichworten belesen.
Dinge die eine Rechtsanwaltsfachangestellte nie sagen würde.....

Natürlich lieber Mandant macht es total Sinn, wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid mit Persönlich/Vertraulich an den Anwalt weiterleiten. Es ist ja nicht so, dass die Akte von mir angelegt und das Einspruchsschreiben an die Behörde von mir geschrieben und versandt wird. Das macht der Anwalt dann wegen der Geheimhaltung alles selbst.
Bianca666
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 48
Registriert: 21.07.2015, 14:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Mecklenburg-Vorpommern

#6

07.06.2018, 12:02

Ach verdammt.

Ich seh grade die Schuldnerin hat nochmal mit zwei Kindern nachgelegt. Dann wird das wohl nichts mit Pfändung des Elterngeldes. Sie hat laut ihrer Angaben 666 € Elterngeld. Aber mit zwei Kindern kann ich ja auf die den Betrag über 300,00 € dann wohl nicht bestehen.

Aber ich versuch es trotzdem :teufel

Habt ihr noch ein oder zwei Ideen bitte für mich? :heul
Dinge die eine Rechtsanwaltsfachangestellte nie sagen würde.....

Natürlich lieber Mandant macht es total Sinn, wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid mit Persönlich/Vertraulich an den Anwalt weiterleiten. Es ist ja nicht so, dass die Akte von mir angelegt und das Einspruchsschreiben an die Behörde von mir geschrieben und versandt wird. Das macht der Anwalt dann wegen der Geheimhaltung alles selbst.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17634
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#7

07.06.2018, 13:12

Nö, weil chancenlos. An das Elterngeld kommst Du nicht ran, so ärgerlich das auch ist. Du musst mal bedenken, dass Beträge über 300.00 € dann entsprechend der Regeln der Lohnpfändung pfändbar sind. Sie liegt aber mit dem Geld über diesen Zeitraum (Dezember 2017 bis Juni 2018 = 7 Monate. 3.050,00 € : 7 = 435,71 €/Monat) weit unter der Pfändungsfreigrenze. Da kannst Du m.E. nix holen, auch wenns ärgerlich ist. Es gibt Tage, da verliert man und es gibt Tage, da gewinnen die anderen. :ka
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#8

08.06.2018, 09:02

Ich sehe das wie anahid. Ärgerlich, aber kann man nichts machen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Bianca666
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 48
Registriert: 21.07.2015, 14:12
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Mecklenburg-Vorpommern

#9

08.06.2018, 09:49

Dankeschön. :)

Grr... Ärgerlich....
Dinge die eine Rechtsanwaltsfachangestellte nie sagen würde.....

Natürlich lieber Mandant macht es total Sinn, wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid mit Persönlich/Vertraulich an den Anwalt weiterleiten. Es ist ja nicht so, dass die Akte von mir angelegt und das Einspruchsschreiben an die Behörde von mir geschrieben und versandt wird. Das macht der Anwalt dann wegen der Geheimhaltung alles selbst.
Antworten