Seite 1 von 1

Vorstellung

Verfasst: 25.05.2018, 14:05
von Susanne.K.
Hallo Ihr hilfreichen ReNos,

ich habe schon so oft bei Euch Hilfe gefunden, dass ich mich dafür erstmal bedanken muss.
Jetzt will ich hier selbst ein bischen mitmachen.

Meine erste Frage bezieht sich auf eine Kontenauskunft, die ich durch den GVZ erhalten habe.
Wenn der Schuldner nur Verfügungsberechtigt ist auf einem Konto aber nicht Kontoinhaber kann ich da auch einen Pfüb in dieses Konto machen?

Re: Vorstellung

Verfasst: 25.05.2018, 15:09
von Sonnenblume1804
Hallo :-)

wenn der Schuldner nur Verfügungsberechtigter ist kannst Du keine Pfändung anbringen.

Du könntest allenfalls prüfen, wenn Gelder des Schuldners auf das Konto gehn, ob Du diesen Auszahlungsanspruch gegenüber dem Kontoinhaber pfänden kannst.

LG :-)

Re: Vorstellung

Verfasst: 25.05.2018, 15:09
von Flora
Das Konto des Dritten konkret kannst Du nicht pfänden. Du kannst lediglich den Herausgabeanspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner (= den Kontoinhaber) pfänden.

Re: Vorstellung

Verfasst: 25.05.2018, 15:30
von Sonnenkind
Flora hat geschrieben:Das Konto des Dritten konkret kannst Du nicht pfänden. Du kannst lediglich den Herausgabeanspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner (= den Kontoinhaber) pfänden.
Sofern der Schuldner überhaupt einen Herausgabeanspruch hat. Ich bin bei meinen Eltern auch verfügungsberechtigt, es kommt aber kein Anspruch von mir drauf.

Re: Vorstellung

Verfasst: 25.05.2018, 15:41
von Susanne.K.
Danke für Eure Hilfe!