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Zusammenrechnung Lohn + ALG II

Verfasst: 17.05.2018, 19:23
von Flora
Hallo Zusammen!

Ich bräuchte mal bitte Eure Hilfe.

Ich habe im November 2017 einen Pfüb gemacht: Lohn und Arbeitslosengeld II. Gleichzeitig habe ich im Pfüb die Zusammenrechnung beantragt. Der Pfüb ist auch so erlassen worden.
Verdienst Lohn: netto € 1.358,37
Arbeitslosengeld II: € 476,50 (in Bedarfsgemeinschaft)
Außerdem hat der Arbeitgeber zu seiner Drittschuldnererklärung noch eine „Erklärung zur Lohn- und Gehaltspfändung des Arbeitnehmers über unterhaltsberechtigte Personen“ des Schuldners vorgelegt. In dieser Erklärung steht drin: Familienstand: ledig, Kinder: 1 (Anzahl der leiblichen Kinder, die in seinem Haushalt leben), weitere Unterhaltsberechtigte: Lebensgefährtin.
Der Arbeitgeber erkennt die Pfändung an und hat Zahlung angekündigt. Bis jetzt ist aber noch nichts gekommen.
Das Jobcenter erkennt die Pfändung auch an, sagt aber, daß es nicht zahlen kann, weil die Höhe der Geldleistung den unpfändbaren Betrag nicht übersteigt.

Ich frage mich jetzt, was mit meiner Zusammenrechnung ist?? Kommt der Schuldner tatsächlich nicht über die Pfändungsfreigrenze? Kann ich hier noch irgendetwas tun, um die Sache wieder ans Laufen zu kriegen?

Ich stehe total auf dem Schlauch und würde mich riesig über Rückmeldungen freuen!!!

Vielen Dank schon mal und viele Grüße
Flora

Re: Zusammenrechnung Lohn + ALG II

Verfasst: 17.05.2018, 19:26
von Flora
Nachtrag: Das unterhaltsberechtigte Kind (der Sohn) ist übrigens 18 Jahre alt (*24.08.1999)

Re: Zusammenrechnung Lohn + ALG II

Verfasst: 18.05.2018, 18:57
von Geiselmann
Ich würde mal bei den Drittschuldnern nachhaken, ob der Zusammenechnungsbeschluss beachtet wird.
Gleichzeitig würde ich darauf hinweisen, dass die Lebensgefährtin nicht zu berücksichtigen ist, da sie keinen gesetzlichen Unterhaltsanspruch hat.

S. Geiselmann

Re: Zusammenrechnung Lohn + ALG II

Verfasst: 19.05.2018, 17:10
von Geiselmann
Nachtrag: Beim Sohn ist noch zu prüfen, ob er über eigenes Einkommen verfügt. Dann könnte ein Nichtberücksichtungsantrag gem. § 850c Abs. 4 ZPO gestellt werden.

S. Geiselmann

Re: Zusammenrechnung Lohn + ALG II

Verfasst: 24.05.2018, 15:50
von Flora
Vielen Dank, Geiselmann, für Deine hilfreichen Hinweise. Ich werde sie sofort umsetzen :wink: