ZV-Auftrag gegen Aktiengesellschaft mit Abnahme VA

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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maxipayne
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#1

04.05.2018, 11:53

Hallo zusammen,

ich stehe mal wieder auf dem Schlauch... wir wollen in den Geschäftsräumen einer Aktiengesellschaft pfänden. Darüber hinaus soll eine Vermögensauskunft abgenommen werden. Meine Frage hierzu: Muss ich für die Abnahme der VA den Namen des Vorstands und die Adresse des Geschäftssitzes oder die private Adresse des Vorstands angeben?
sternchen160983
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#2

04.05.2018, 13:54

privat haftet der Vorstand ja nicht, also wäre es m. E. die Geschäftsadresse, die anzugeben ist... Denn dort muss der GVZ ja hin
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