Hallo zusammen,
ich stehe mal wieder auf dem Schlauch... wir wollen in den Geschäftsräumen einer Aktiengesellschaft pfänden. Darüber hinaus soll eine Vermögensauskunft abgenommen werden. Meine Frage hierzu: Muss ich für die Abnahme der VA den Namen des Vorstands und die Adresse des Geschäftssitzes oder die private Adresse des Vorstands angeben?
ZV-Auftrag gegen Aktiengesellschaft mit Abnahme VA
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privat haftet der Vorstand ja nicht, also wäre es m. E. die Geschäftsadresse, die anzugeben ist... Denn dort muss der GVZ ja hin