Hallo Ihr alle,
ich mal wieder
Ich wollte mal fragen ob es möglich ist, den Drittschuldner aufzufordern direkt an den Gläubiger zu leisten und die Zahlungen (hier: Unterhalt) nicht immer über uns laufen müssen. Hat hier jemand auch einen geeigneten Vordruck?
Danke schonmal
Drittschuldner zur Zahlung an Gläubiger auffordern
- mücki
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Wie sagt man so schön: Versuch macht kluch.
Es gibt durchaus Dirttschuldner, die das ohne weiteres machen, wenn man sie entsprechend schriftlich kontaktiert. Da es um Unterhalt geht könnte also durchaus kooperationsbereitschaft bestehen.
Allerdings kenne ich es auch anders herum: Gläubiger möchte plötzlich, dass Geld auf Konto des RA gezahlt wird, weil ihm der Aufwand der Prüfung und Rückinfo an seinen Anwalt zu viel ist. Hier hatte ich schön öfter Probleme mit DS, die mich dann darauf verwiesen haben, dass für Sie die PfÜb angegebene Bankverbindung maßgeblich ist. Auch der Hinweis, dass sich bei den Gläubigern ja durchaus auch mal Bankdaten ändern können, brachte mir nichts.
Es gibt durchaus Dirttschuldner, die das ohne weiteres machen, wenn man sie entsprechend schriftlich kontaktiert. Da es um Unterhalt geht könnte also durchaus kooperationsbereitschaft bestehen.
Allerdings kenne ich es auch anders herum: Gläubiger möchte plötzlich, dass Geld auf Konto des RA gezahlt wird, weil ihm der Aufwand der Prüfung und Rückinfo an seinen Anwalt zu viel ist. Hier hatte ich schön öfter Probleme mit DS, die mich dann darauf verwiesen haben, dass für Sie die PfÜb angegebene Bankverbindung maßgeblich ist. Auch der Hinweis, dass sich bei den Gläubigern ja durchaus auch mal Bankdaten ändern können, brachte mir nichts.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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Ich richte mich da immer nach dem Mandanten, wie der das haben möchte. Und es ist dann überhaupt kein Problem, den Drittschuldner anzuschreiben und ihm zu sagen, wohin er künftig zahlen muss. Das ist absolut nicht vom PfÜB abhängig.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
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Ich würde einfach nur schreiben, dass ihr darum bittet, die Zahlungen zukünftig direkt an den Mandanten zur folgenden Bankverbindung ... zu leisten.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern