Hallöchen liebe Forengemeinde,
ich bin sonst eher stille Mitleserin und habe auch schon oft guten Rat gefunden, jetzt brauche ich jedoch aktiv eure Hilfe.
Wir haben unter dem 03.01.2018 einen MB gestellt. Die Gerichtskosten haben wir leider erst am 05.04.2018 überwiesen. Soweit so gut... Gestern steht der Gerichtsvollzieher bei uns vor der Tür mit einem Zwangsvollstreckungsauftrag des Finanzamtes hinsichtlich der Gerichtskosten (ZV-Auftrag ist vom 29.03.2018 - blöd gelaufen ). In diesem ZV-Auftrag ist auch eine angebliche Mahnung vom 20.02.2018 aufgeführt, welche wir aber komischerweise nicht bekommen haben. Jetzt will mein Chef, dass ich dem ganzen "widerspreche".
Jetzt nun meine Frage: Ist es denn berechtigt, dass das Finanzamt so schnell vollstreckt? Hat man denn eine Möglichkeit da irgendwie dagegen zu argumentieren? Vielleicht hatte ja jemand von euch schon so einen Fall und kann mir gute Tipps geben.
Habt schon mal vielen Dank
Finanzamt vollstreckt Gerichtskosten
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Meinst du Finanzkasse? Finanzamt eher nicht. Ihr wisst aber schon, dass man auch ohne Mahnung in Verzug kommt? § 286
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Die Gerichtskosten für die Beantragung des MB werden doch in der Regel per Lastschrift eingezogen? Oder versteh ich den Sachverhalt falsch?
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Also bei uns z.B. nicht, da bekommt man eine Mitteilung, welcher Betrag einbezahlt werden muss. Wobei ich aber auch sagen muss, dass ich eine Einleitung der ZV nach 3 Monaten keine kurze Zeit finde.Sonnenblume1804 hat geschrieben:Die Gerichtskosten für die Beantragung des MB werden doch in der Regel per Lastschrift eingezogen? Oder versteh ich den Sachverhalt falsch?
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
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Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Ok, wieder was gelernt. Ich kenne die Variation nur mit LastschriftSonnenkind hat geschrieben:Also bei uns z.B. nicht, da bekommt man eine Mitteilung, welcher Betrag einbezahlt werden muss. Wobei ich aber auch sagen muss, dass ich eine Einleitung der ZV nach 3 Monaten keine kurze Zeit finde.Sonnenblume1804 hat geschrieben:Die Gerichtskosten für die Beantragung des MB werden doch in der Regel per Lastschrift eingezogen? Oder versteh ich den Sachverhalt falsch?
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Ja das ist mir schon bewusst, ich finde es aber so merkwürdig, dass von einer Mahnung die Rede ist die es nicht gegeben hat und dann so schnell vollstreckt wird.... Deswegen hatte ich gehofft, jemand kennt so einen Fall und wir kommen irgendwie dagegen an... aber dann müssen wir wohl leider in den sauren Apfel beißen... Schade aber ist ja eigene Dummheitparalegal6 hat geschrieben:Meinst du Finanzkasse? Finanzamt eher nicht. Ihr wisst aber schon, dass man auch ohne Mahnung in Verzug kommt? § 286