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Herausgabe KFB an RSV

Verfasst: 20.04.2018, 10:44
von farbenseele
Hallo Ihr Lieben,

ich hab mal eine praktische Frage an Euch:

Ich habe hier eine Sache, in der die RSV den ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss herausverlangt. Der Schuldner hat auf diesen KFB keine Zahlungen geleistet, RSV will wohl jetzt selber vollstrecken.

Unser Mandant hat in dieser Sache eine Selbstbeteiligung getragen.

Was mach ich jetzt? Reiche ich den KFB an die RSV raus oder streike ich? Ich denke nämlich, dass die RSV bei Zahlung durch den Schuldner die gezahlte Selbstbeteiligung nicht an den Mdt. auszahlen wird.

Wie handhabt Ihr das?

LG farbenseele :wink1

Re: Herausgabe KFB an RSV

Verfasst: 20.04.2018, 10:49
von Adora Belle
Die RSV kann den KFB nur so weit auf sich umschreiben lassen, wie sie gezahlt hat. Es müsste also ein Teil-KFB für den Mandanten und ein weiterer für die RSV erteilt werden. Warum erhaltet Ihr nicht den Auftrag für die Vollstreckung?

Re: Herausgabe KFB an RSV

Verfasst: 20.04.2018, 10:50
von mücki
Hallo,

ich händige die KFB's immer aus bzw. haben wir uns, sobald diese ergangen sind ohnehin immer erkundigt, ob wir mitvollstrecken sollen oder ob die RSV das alleine macht.

Was den SB anbelangt, hier haben wir die RSV, sofern es sich bei dem Auftrag um ein reines Klageverfahren handelte (was eher selten der Fall war) bei Aushändigung immer darauf hingewiesen, dass die vereinbarte SB i.H.v. Summe X vom Mdt. am ... gezahlt wurde und an diesen zu erstatten ist. Eine Kopie des Schreibens haben die Mdt. ohnehin erhalten. Ggf. noch mit dem separaten Hinweis, sich immer mal wieder bei RSV nach dem Stand zu erkundigen und ob und wann ggf. eine Erstattung erfolgt.

Re: Herausgabe KFB an RSV

Verfasst: 20.04.2018, 11:06
von Anahid
Ich händige den KFB nicht aus, bevor nicht entweder die SB gezahlt ist oder ich mit dem Mandanten Rücksprache gehalten habe.

Re: Herausgabe KFB an RSV

Verfasst: 20.04.2018, 11:49
von AliceImWunderland
Wir händigen den KFB auch nicht aus. Erst, wenn die RS die SB an den Mandanten erstattet hat. Danach kann der Mandant den Anspruch an die RS abtreten, vorher nicht.

Re: Herausgabe KFB an RSV

Verfasst: 23.04.2018, 09:51
von Manuel
AliceImWunderland hat geschrieben:Wir händigen den KFB auch nicht aus. Erst, wenn die RS die SB an den Mandanten erstattet hat. Danach kann der Mandant den Anspruch an die RS abtreten, vorher nicht.
:shock:

...und die RS zahlt dann die SB an euch?

Re: Herausgabe KFB an RSV

Verfasst: 23.04.2018, 10:18
von AliceImWunderland
Nö. Deshalb verbleibt der KFB beim Mandanten und wir weisen den Mandanten darauf hin, dass im Falle der erfolgreichen ZV die der RSV zustehenden Kosten bitte an diese zurückgezahlt werden müssen.

Die RSVs fragen auch alle paar Jahre nach, ob aus dem KFB zwischenzeitlich erfolgreich vollstreckt werden konnte.

Re: Herausgabe KFB an RSV

Verfasst: 23.04.2018, 10:21
von Anahid
Manuel hat geschrieben:
AliceImWunderland hat geschrieben:Wir händigen den KFB auch nicht aus. Erst, wenn die RS die SB an den Mandanten erstattet hat. Danach kann der Mandant den Anspruch an die RS abtreten, vorher nicht.
:shock:

...und die RS zahlt dann die SB an euch?
Nicht, dass ich wüsste. Hab noch nie versucht, die bei denen zu kriegen. Aber ich hatte zuletzt den Fall, da hat der Schuldner zuerst Raten gezahlt und die dann eingestellt. Durch die Ratenzahlung war die SB des Mandanten aber bereits ausgeglichen und da hab ich dann natürlich die KFB ausgehändigt an die RSV.

Re: Herausgabe KFB an RSV

Verfasst: 23.04.2018, 10:39
von Manuel
Okay, dann bin ich beruhigt. hier wollte die RS die Kosten neulich auch auf sich umschreiben lassen und als ich ihnen geschrieben hatte wie erfolglos das alles gelaufen ist und auch nicht zu erwarten sei, dass sich an der finanziellen situation des Schuldners etwas ändert (Lottogewinn, Erbschaft o.ä. ausgenommen ;) ), hat die RS dann nur noch geschrieben, dass sie die Sache bei sich ausgebucht haben. Waren allerdings auch weniger als 500 Euro um die es ging.

Re: Herausgabe KFB an RSV

Verfasst: 26.04.2018, 10:44
von farbenseele
Hallo Ihr Lieben,

tut mir leid, dass ich mich erst jetzt wieder melde.

Ich habe mir meine Sache hier nochmal angesehen. Wir haben sogar ein Urteil, in dem vorgerichtliche Kosten mitausgeurteilt wurden, gleichfalls einen KFB. Die vorgerichtlichen Kosten sind weniger als der Selbstbehalt, der KfB höher.

Wenn ich den KFB jetzt rausreiche und die RSV darauf hinweise, dass der SB des Mdt. bei - sagen wir mal - 300 Euro liegt, der KFB aber nur 500,00 Euro ausweist, wird sie mich doch auf das Urteil verweisen. Das Urteil enthält aber auch nicht die ganze SB.

Was mache ich jetzt? KFB behalten?

Danke für Eure Antworten