Erstattung der Gebühr 3309 durch Schuldner
Verfasst: 19.04.2018, 11:28
Hallo Zusammen,
ich habe im Internet zu meiner Frage leider nicht wirklich was gefunden. Und auch in dem RVG-Kommentar finde ich nicht wirklich was dazu. Die Gebühr Nr. 3309 für die ZV enstehen ja mit Auftrag, aber ab wann muss der Schuldner dem Gläubiger diese erstatten? Wenn die Abnahme der VA scheitert weil der Schuldner nicht da war kann ich die Geb. für die Abnahme der VA dann in das Forderungskonto einbuchen oder geht dass nur wenn die VA abgenommen wurde?
Dankeschön
ich habe im Internet zu meiner Frage leider nicht wirklich was gefunden. Und auch in dem RVG-Kommentar finde ich nicht wirklich was dazu. Die Gebühr Nr. 3309 für die ZV enstehen ja mit Auftrag, aber ab wann muss der Schuldner dem Gläubiger diese erstatten? Wenn die Abnahme der VA scheitert weil der Schuldner nicht da war kann ich die Geb. für die Abnahme der VA dann in das Forderungskonto einbuchen oder geht dass nur wenn die VA abgenommen wurde?
Dankeschön