Aufforderungsschreiben und Vollstreckungsandrohung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Himbeere89
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#1

13.04.2018, 14:33

Hallo zusammen,

kurze Frage: habe einen vorl. vollstreckbaren KFB. Möchte nun ein Aufforderungsschreiben mit Vollstreckungsandrohung fertigen. Zwei Wochen Frist ist noch nicht rum. Kann aber trotzdem auch ne Gebühr abrechnen oder? Wegen der vorl. Vollstreckbarkeit?

Danke :)
:mrgreen:
Hühnerhaufen
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#2

13.04.2018, 14:47

Das kannst Du leider nicht, die 2-Wochen-Frist muss abgewartet werden, damit Du die Gebühren berechnen kannst.

Gruß
Hühnerhaufen
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Anahid
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#3

13.04.2018, 14:49

:zustimm

Denn auch eine Vollstreckungsandrohung ist eine Vollstreckungshandlung. Wenn die Vollstreckung nicht vor 2-Wochen ab Zustellung durchgeführt werden darf, können selbstverständlich auch vor Ablauf dieser Frist keine Vollstreckungskosten entstehen. :nachdenk
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Himbeere89
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#4

13.04.2018, 15:15

Lieben Dank :)
:mrgreen:
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