Hallo zusammen,
kurze Frage: habe einen vorl. vollstreckbaren KFB. Möchte nun ein Aufforderungsschreiben mit Vollstreckungsandrohung fertigen. Zwei Wochen Frist ist noch nicht rum. Kann aber trotzdem auch ne Gebühr abrechnen oder? Wegen der vorl. Vollstreckbarkeit?
Danke
Aufforderungsschreiben und Vollstreckungsandrohung
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Das kannst Du leider nicht, die 2-Wochen-Frist muss abgewartet werden, damit Du die Gebühren berechnen kannst.
Gruß
Hühnerhaufen
Gruß
Hühnerhaufen
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Denn auch eine Vollstreckungsandrohung ist eine Vollstreckungshandlung. Wenn die Vollstreckung nicht vor 2-Wochen ab Zustellung durchgeführt werden darf, können selbstverständlich auch vor Ablauf dieser Frist keine Vollstreckungskosten entstehen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Lieben Dank