Berechnung pfändbarer Betrag im Pfüb
Verfasst: 13.03.2018, 17:09
Hallo Zusammen!
Kann mir jemand weiterhelfen?
Wir haben eine Forderung gegen einen ehemaligen Mandanten: verheiratet, 1 minderjähriges Kind (16 Jahre). Gegen ihn haben wir eine Lohnpfändung ausgebracht incl. Nichtberücksichtigung der Ehefrau, da diese nach seiner Auskunft in der EV eigenes Einkommen in Höhe von monatlich EUR 800,00 hat.
Der Drittschuldner übersendet uns nunmehr die Lohnbelege der letzten 3 Monate. Demnach hat der Schuldner ein monatliches Nettoeinkommen zwischen EUR 1.766,55 und EUR 1.1.838,55. Allerdings sind dort noch div. Spesen und Verpfl.-Mehraufwendungen enthalten. Der Brutto-Fest-Lohn beträgt monatlich EUR 1.800,00.
Sehe ich das richtig, daß in der Tat der Drittschuldner nichts an uns auszahlen kann - trotz Nichtberücksichtigung der Ehefrau - weil a) noch 1 minderjähriges Kinder zu berücksichtigen ist, b) das Einkommen einfach zu niedrig ist und c) die Spesen usw. nicht pfändbar sind?
Ich habe keinen blassen Schimmer, wie ich als Gläubigervertreter die Berechnung des Arbeitgebers konkret überprüfen kann.
Weiß das irgend jemand ??
Kann mir jemand weiterhelfen?
Wir haben eine Forderung gegen einen ehemaligen Mandanten: verheiratet, 1 minderjähriges Kind (16 Jahre). Gegen ihn haben wir eine Lohnpfändung ausgebracht incl. Nichtberücksichtigung der Ehefrau, da diese nach seiner Auskunft in der EV eigenes Einkommen in Höhe von monatlich EUR 800,00 hat.
Der Drittschuldner übersendet uns nunmehr die Lohnbelege der letzten 3 Monate. Demnach hat der Schuldner ein monatliches Nettoeinkommen zwischen EUR 1.766,55 und EUR 1.1.838,55. Allerdings sind dort noch div. Spesen und Verpfl.-Mehraufwendungen enthalten. Der Brutto-Fest-Lohn beträgt monatlich EUR 1.800,00.
Sehe ich das richtig, daß in der Tat der Drittschuldner nichts an uns auszahlen kann - trotz Nichtberücksichtigung der Ehefrau - weil a) noch 1 minderjähriges Kinder zu berücksichtigen ist, b) das Einkommen einfach zu niedrig ist und c) die Spesen usw. nicht pfändbar sind?
Ich habe keinen blassen Schimmer, wie ich als Gläubigervertreter die Berechnung des Arbeitgebers konkret überprüfen kann.
Weiß das irgend jemand ??