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Renovierung in Eigenleistung dem Schuldner berechnen?

Verfasst: 13.03.2018, 13:04
von Nala
Hallo, wir haben eine Räumung veranlasst. Der Schuldner ist ausgezogen. Die Wohnung jedoch ist in einem misserablen Zustand hinerlassen worden. Diverse Renovierungen mussten durchgeführt werden. Da unser Mandant knapp bei Kasse war, hat er alles selber gemacht. Meine Frage: Gibt es eine Faustregel, wie man die Stunden in Eigenleistung dem Schuldner berechnen kann oder hat unser Mandant jetzt Pech gehabt? Kennt sich da jemand aus?

Vielen Dank im Voraus
Gruß
Nala

Re: Renovierung in Eigenleistung dem Schuldner berechnen?

Verfasst: 13.03.2018, 13:37
von mücki
Da schaut euer Mandant wohl in die Röhre. Grundlage für eine evt. Erstattung ist imho zumindest ein entsprechender Kostenvoranschlag, selbst dann könnten die Kosten evt. auch nur anteilig umgelegt werden. Arbeitsstunden können bei Eigenleistung gar nicht berücksichtigt werden.
Aber er kann die Renovierung (also die Materialkosten) von der Steuer absetzen

Re: Renovierung in Eigenleistung dem Schuldner berechnen?

Verfasst: 13.03.2018, 13:49
von AliceImWunderland
Dem muss ich leider widersprechen. Wir haben schon einige Male in Mietrechtstreitigkeiten Kosten für die Eigenleistung zugunsten der Vermieter eingeklagt und auch tituliert bekommen. Allerdings kann ich dir keinen pauschalen Stundensatz nennen. Kommt immer auf die Art der Eigenleistung und den Richter an. Manchmal war 10 Euro/Stunde in Ordnung, manchmal 15 Euro/Stunde. Es muss belegbar und ortsüblich sein. Eigenleistung ist aber generell ein schwieriges Thema im Mietrechtsprozess.

Re: Renovierung in Eigenleistung dem Schuldner berechnen?

Verfasst: 13.03.2018, 14:58
von mücki
AliceImWunderland hat geschrieben:Dem muss ich leider widersprechen. Wir haben schon einige Male in Mietrechtstreitigkeiten Kosten für die Eigenleistung zugunsten der Vermieter eingeklagt und auch tituliert bekommen. Allerdings kann ich dir keinen pauschalen Stundensatz nennen. Kommt immer auf die Art der Eigenleistung und den Richter an. Manchmal war 10 Euro/Stunde in Ordnung, manchmal 15 Euro/Stunde. Es muss belegbar und ortsüblich sein. Eigenleistung ist aber generell ein schwieriges Thema im Mietrechtsprozess.
Wieso leider? Ich lerne ja gerne dazu ... Da scheint es aber offensichtlich regional sehr stark zu variieren. Ich kann mich noch erinnern, dass hier in Berlin mal eine entsprechende Klage von uns sinngemäß mit den Worten: "Seid wann sind Sie denn qualifiziert diese Arbeiten fachgerecht auszuführen? Wo kommen wir denn dahin, wenn jeder einfach die ihm genehmen Stundensätze zu Grunde legen würde" abgewiesen wurde. :oops:
Allerdings gab es damals den gesetzlichen Mindestlohn noch nicht. Man könnte also auch überlegen, auf dieser Basis eine Abrechnung aufzumachen. Ob ich deswegen nochmal klagen würde ... eher nicht aber das muss dann sowieso der Mdt. entscheiden.