Zustellung Vergleich durch GVZ
Verfasst: 13.03.2018, 12:23
Hallo alle zusammen.
Ich weiß, zu diesem Thema gab es bisher schon einige Threads, aber da irgendwie nicht so das Passende zu meiner Frage dabei war.... falls ich was übersehen habe, wäre ich für einen Verweis auf den richtigen Thread auch dankbar.
Folgendes: Wir haben einen gerichtlich geschlossenen Vergleich, wonach die Beklagten zur Räumung bis zum Tag X verpflichtet sind. Haben sie natürlich nicht gemacht, so dass wir Zv eingeleitet haben.
Auf der vollstreckbaren Ausfertigung war die Klausel nebst Zustellvermerk "Eine Abschrift ist den Beklagten zHd des PBV am sounsovielten zugestellt worden."
Trotzdem hat der GVZ, der ausschließlich einen beschränkten Räumungsauftrag erhalten hat, die Zustellung an die Schuldner veranlasst und macht hierfür Kosten geltend. Bei fünf Schuldnern nicht gerade wenig.
Einen Zustellungsauftrag haben wir nicht erteilt. Hatte ich nicht für nötig gehalten, da die Zustellung auf der vollstreckbaren Ausfertigung vom Gericht bereits vermerkt war.
Kann mir einer sagen, warum er das dann gemacht hat? Weil lediglich eine Abschrift an den PBV zugestellt worden ist? Bevor ich mich mit dem GVZ in Verbindung setze und womöglich in die Nesseln setze, weil ich einfach nur auf dem Schlauch stehe, hoffe ich, dass mir hier einer netterweise meine Frage beantworten kann.
Vielen Dank im Voraus.
Ich weiß, zu diesem Thema gab es bisher schon einige Threads, aber da irgendwie nicht so das Passende zu meiner Frage dabei war.... falls ich was übersehen habe, wäre ich für einen Verweis auf den richtigen Thread auch dankbar.
Folgendes: Wir haben einen gerichtlich geschlossenen Vergleich, wonach die Beklagten zur Räumung bis zum Tag X verpflichtet sind. Haben sie natürlich nicht gemacht, so dass wir Zv eingeleitet haben.
Auf der vollstreckbaren Ausfertigung war die Klausel nebst Zustellvermerk "Eine Abschrift ist den Beklagten zHd des PBV am sounsovielten zugestellt worden."
Trotzdem hat der GVZ, der ausschließlich einen beschränkten Räumungsauftrag erhalten hat, die Zustellung an die Schuldner veranlasst und macht hierfür Kosten geltend. Bei fünf Schuldnern nicht gerade wenig.
Einen Zustellungsauftrag haben wir nicht erteilt. Hatte ich nicht für nötig gehalten, da die Zustellung auf der vollstreckbaren Ausfertigung vom Gericht bereits vermerkt war.
Kann mir einer sagen, warum er das dann gemacht hat? Weil lediglich eine Abschrift an den PBV zugestellt worden ist? Bevor ich mich mit dem GVZ in Verbindung setze und womöglich in die Nesseln setze, weil ich einfach nur auf dem Schlauch stehe, hoffe ich, dass mir hier einer netterweise meine Frage beantworten kann.
Vielen Dank im Voraus.