Hallo ihr Lieben,
ich habe schon wieder einen neuen Fall mit Taschengeldpfändung. Hier verdient der Schuldner allerdings selbst 300,00 €.
Mein Vorschlag wäre jetzt die pfände das Arbeitslosengeld und das Taschengeld und lasse das ganze zusammenrechnen.
Geht das bzw. hat jemand von euch schon Erfahrungen damit?
Mein Vorschlag:
Anspruch G:
Nettoeinkommen Drittschuldner laut VZ 2.800,00 €
bereinigtes Nettoeinkommen 2.800,00 €
davon Taschengeldanspruch 7 % 196,00 €
davon Unterhaltsanspruch 3/7 1.200,00 €
Summe (Taschengeld + Unterhalt) 1.396,00 €
pfändbar nach der Tabelle zu § 850c ZPO 179,34 €
begrenzt auf 7/10 des Taschengeldes sind 137,20 €
Anspruch B – Arbeitslosengeld I
und unter Zusammenrechnung Taschengeld und Arbeitslosengeld zusammenrechnen lassen und vom Arbeitsamt fordern.
Und dann krieg ich mit viel Glück 337,20 €. Stimmt das so oder mach ich es mir zu einfach?
Im Voraus schon mal
und liebe Grüße
-lehmy-girl-
Taschengeldpfändung, wenn Schuldner selbst verdient
- -lehmy-girl-
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Mein Vorschlag:
Das Thema gab es hier schön öfter, z.B. hier:
http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... d#p2000253
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Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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