Taschengeldpfändung, wenn Schuldner selbst verdient

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-lehmy-girl-
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#1

13.03.2018, 10:31

Hallo ihr Lieben,

ich habe schon wieder einen neuen Fall mit Taschengeldpfändung. Hier verdient der Schuldner allerdings selbst 300,00 €.
Mein Vorschlag wäre jetzt die pfände das Arbeitslosengeld und das Taschengeld und lasse das ganze zusammenrechnen.

Geht das bzw. hat jemand von euch schon Erfahrungen damit?

Mein Vorschlag:
Anspruch G:

Nettoeinkommen Drittschuldner laut VZ 2.800,00 €
bereinigtes Nettoeinkommen 2.800,00 €
davon Taschengeldanspruch 7 % 196,00 €
davon Unterhaltsanspruch 3/7 1.200,00 €
Summe (Taschengeld + Unterhalt) 1.396,00 €
pfändbar nach der Tabelle zu § 850c ZPO 179,34 €
begrenzt auf 7/10 des Taschengeldes sind 137,20 €

Anspruch B – Arbeitslosengeld I

und unter Zusammenrechnung Taschengeld und Arbeitslosengeld zusammenrechnen lassen und vom Arbeitsamt fordern.
Und dann krieg ich mit viel Glück 337,20 €. Stimmt das so oder mach ich es mir zu einfach?

Im Voraus schon mal :thx
und liebe Grüße
-lehmy-girl-
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AliceImWunderland
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#2

13.03.2018, 11:21

Mein Vorschlag:
:suche Das Thema gab es hier schön öfter, z.B. hier:
http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... d#p2000253
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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