Frage wegen Änderung des Rubrums

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Silke1608
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#1

13.03.2018, 10:12

Hallo. Ich habe hier folgenden Fall.

Wir haben einen Zwangsvollstreckungsauftrag auf Abnahme der Vermögensauskunft gestellt. Es geht hier um die Vollstreckung von rückständigen Unterhalt. Gläubiger ist der volljährige Sohn und die minderjährige Tochter. Nun hatte ich den Fehler gemacht, dass ich den Auftrag nur auf den Vater ausgestellt habe.

Der Anwalt der Gegenseite hatte seinerzeit den noch offene Forderungsbetrag bestritten. Nach Zustellung des Vollstreckungsauftrages hat der Anwalt der Gegenseite eine Klage und einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt bzgl. Höhe der Forderung und Einstellung der ZV, hat aber zunächst nicht das von mir falsch angegebene Rubrum bestritten. Nachdem das Gericht einen Beschluss erlassen hatte, dass die Vollstreckung der Höhe nach richtig ist und die Vollstreckung nicht eingestellt wird, kam die Gegenseite mit dem Argument, dass das Rubrum ja verkehrt sei. Das Gericht hat das abgeschmettert, da es ja in dem Antrag auf Einstellung der ZV nicht Gegenstand war (Also auch ein Fehler durch die Gegenseite). Nach nunmehr durchgeführter mündlicher Verhandlung ist das Gericht der Ansicht, dass die Gegenseite das Verfahren verlieren wird und unser Vollstreckungsauftrag aufrechterhalten bleibt.

Nun zu meiner Frage: Wir wollen die Zwangsvollstreckung nun fortsetzen. Reicht es aus, dass ich dem zuständigen Gerichtsvollzieher ein formloses Schreiben zusende, in dem ich die Berichtigung des Rubrums erbete oder muss ich hier einen ganz neuen Auftrag stellen. Der Richter hatte sowas angedeutet, dass wir wohl nur das Rubrum ändern müssen. Die Vollstreckungsunterlagen liegen dem Gerichtsvollzieher ja auch noch vor. Also müsste es doch eigentlich reichen, wenn ich den Beschluss hinschicke, dass die ZV aufrechterhalten bleiben kann und die Änderung des Rubrums beantrage. Oder was meint ihr?
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Anahid
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#2

13.03.2018, 10:19

Ich würde den GV anschreiben, das Rubrum berichtigen und 2 Forderungsaufstellungen, einmal für den Sohn und einmal für die Tochter, beifügen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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