ZV bei einem Einzelunternehmer

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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nad.___
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#1

27.02.2018, 12:52

Hallo :wink1

Wir sind hier am rätseln und kommen einfach nicht weiter.

Vorliegen hat ein Mandant von uns ein Auto gekauft. Das Auto hat aber etliche Mängel, usw. Er wollte die Reparaturkosten begleichen, hat er aber nicht. Wir haben seit letzten Sommer auch einen Titel vorliegen. Der Gegner ist Einzelunternehmer, es ist kein Autohaus sondern eher ein Wald und Wiesenhändler. Wir haben die ZV beantragt, dort wo der Einzelunternehmer seinen Firmensitz hat. Der OGV ist jetzt der Meinung, dass der Schuldner seine rechte kennt und widerspricht der ZV. Wir haben ein Schreiben von ihm erhalten, dass wir nicht an der Geschäftsstelle ZV betreiben dürfen, sondern an seiner Privatanschrift. Die ZV hat der Schuldner ohne Begründung widersprochen.

Meine Frage nun, was für einen Grund oder welcher § besagt denn, dass wir bei einem Einzelunternehmer nicht an dem Firmensitz ZV betreiben können? SIe hat das Auto doch dort gekauft. Wir haben hier in der Kanzlei alles durchgeschaut und werden nicht schlau. :sad: :sad:

Könnt ihr mir/uns helfen?

:thx
samsara
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#2

27.02.2018, 13:18

Welche Anträge hast Du denn gestellt?
Pitt
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#3

27.02.2018, 13:33

Ich würde da direkt beim GVZ nachfragen. Im Sachverhalt sind meiner Meinung nach derzeit noch zu viele Fragezeichen, um eine Antwort geben zu können. Betreibt der Schuldner unter der Geschäftsanschrift aktuell noch einen Autohandel? Hat er zum damaligen Zeitpunkt tatsächlich als nicht eingetragener Einzelunternehmer gehandelt oder gab es evtl. doch eine Eintragung im HR? Was für eine Art Titel liegt vor, evtl. Zug um Zug? Habt Ihr evtl. einen Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft nach vorherigem ZV-Versuch gestellt?
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nad.___
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#4

27.02.2018, 14:11

Er war schon beim Verkauf Einzelgewerbetreibender und ist es immer noch. Er verkauft auch immer noch Autos. Wir haben auch einen Auszug aus dem Gebwerberegister. Er hat 2012 ein Gewerbe angemeldet. Wir haben ein Mahnverfahren eingeleitet und dadurch einen VB erlangt.

Anträge:
- Abnahme der Vermögensauskunft nach vorherigem Pfändungsversuch
- Erlass eines Haftbefehls
- Pfändung körperlicher Sachen
- Taschenpfändung/Kassenpfändung
- Ratenzahlung kann erfolgen

Mit dem OGV haben wir schon mehrfach telefoniert und er sagt, wir sollen die ZV über seine Privatadresse treiben. Ich möchte eigentlich nur wissen wieso man das nicht unter der Firmenadresse machen kann. :-?
samsara
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#5

27.02.2018, 15:00

Schau Dir mal § 802e ZPO an.
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#6

27.02.2018, 15:25

Ich vermute es liegt daran, dass Du die Abnahme der Vermögensauskunft nach Durchführung eines Pfändungsversuches beantragt hast (§ 807 ZPO). In dem Fall ist meines Wissens nach zwingend zuvor ein Pfändungsversuch unter der Privatanschrift des Schuldners zu unternehmen, allein ein ZV-Versuch unter der Firmenadresse reicht nicht aus.
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#7

27.02.2018, 16:32

So, in den Schreiben vom OGV von heute steht folgendes drin:

" in der ZV .... hat der Schuldner der Zwangsvollstreckung in seinen Geschäftsräumen ohne Grund verweigert. Der Antrag auf Abgabe der VA wird zurück gewiesen, da sich die Zuständigkeit nach der Privatanschrift des Schuldners richtet. ..."

Ok VA kann nur über die Privatanschrift beantragt werden. Aber wieso kann er das so einfach verweigern? Und kann man da was gegen machen? :-? :kopfkratz
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#8

28.02.2018, 07:43

Ja, der Schuldner kann die Durchsuchung der Räüme ohne Grund verweigern. Dagegen hilft ein Durchsuchungsbeschluss, den du beim Gericht beantragen kannst. Mit dem Protokoll des GVZ, aus dem sich ergibt, dass der Schuldner der Durchsuchung der Räume widersprochen hat, kannst du einen entsprechenden Beschluss beantragen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#9

28.02.2018, 10:48

@nad.___ würdest du bitte mal deine PN prüfen und mir antworten? ;)
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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