Ach schau an... Das muss ich mir gleich mal merken
Danke
Einigungsgebühr ZV nach Einmalzhlg. und Pfändung
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Aber auch immer schön dran denken, dass diese Gebühr nur der eigene Mandant schuldet.
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....wenn sich der Schuldner nicht zur Zahlung dieser Kosten verpflichtet hat.Adora Belle hat geschrieben:Aber auch immer schön dran denken, dass diese Gebühr nur der eigene Mandant schuldet.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Adora Belle
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Nein andersrum. Erstmal und grundsätzlich schuldet der eigene Mandant. Und dann bekommt er ggf bei freiwilliger Übernahme durch den Schuldner die Gebühr ersetzt.