knifflige Unterhaltssache Rechtskraftvermerk fehlerhaft
Verfasst: 12.01.2018, 13:48
Halli hallo ich habe hier eine total komische Sache und das kurz vorm Urlaub und irgendwie eine totale Blockade im Kopf...
Also wir haben einen Unterhaltstitel in Form eines Teil-Anerkenntniss und Schlussbeschlusses vom AG in welchem der Schuldner verpflichtet wird monatlichen zum ersten einen Betrag x an die Antragsgegnerin zu zahlen. So nun steht drin, dass die Zahlung "ab dem 1. des auf die Rechtskraft der Entscheidung folgenden Monats beginnen soll".
Und dann gibt es im Beschluss eine Ziff. 6: "Die sofortige Wirksamkeit wird angordnet".
Vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses lag vor mit Rechtskraftvermerk "24.05.2016". Ich also einen PfÜb gemacht und Unterhalt ab dem 01.06.2016 geltend gemacht.
Sodann hat die Gegenseite am 18.05.2016 Beschwerde eingelegt, also hätte ja der Rechtskraftvermerk gar nicht erteilt werden dürfen/können, die Beschwerde wurde mit Beschluss vom 17.01.2017 zurückgewiesen. Außerdem hat die Gegenseite Erinnerung beim Streitgericht eingelegt dieses hat jetzt den Rechtskraftvermerk korrigiert und jetzt steht da "rechtskräftig seit dem 17.01.2017.
Die Gegenseite meint jetzt wir bekommen erst Unterhalt ab 01.02.17. Aber das kann doch nicht wirklich sein, dass die Kindsmutter 8 Monate lang keinen Unterhalt bekommt oder?
Kann jemand helfen?
Also wir haben einen Unterhaltstitel in Form eines Teil-Anerkenntniss und Schlussbeschlusses vom AG in welchem der Schuldner verpflichtet wird monatlichen zum ersten einen Betrag x an die Antragsgegnerin zu zahlen. So nun steht drin, dass die Zahlung "ab dem 1. des auf die Rechtskraft der Entscheidung folgenden Monats beginnen soll".
Und dann gibt es im Beschluss eine Ziff. 6: "Die sofortige Wirksamkeit wird angordnet".
Vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses lag vor mit Rechtskraftvermerk "24.05.2016". Ich also einen PfÜb gemacht und Unterhalt ab dem 01.06.2016 geltend gemacht.
Sodann hat die Gegenseite am 18.05.2016 Beschwerde eingelegt, also hätte ja der Rechtskraftvermerk gar nicht erteilt werden dürfen/können, die Beschwerde wurde mit Beschluss vom 17.01.2017 zurückgewiesen. Außerdem hat die Gegenseite Erinnerung beim Streitgericht eingelegt dieses hat jetzt den Rechtskraftvermerk korrigiert und jetzt steht da "rechtskräftig seit dem 17.01.2017.
Die Gegenseite meint jetzt wir bekommen erst Unterhalt ab 01.02.17. Aber das kann doch nicht wirklich sein, dass die Kindsmutter 8 Monate lang keinen Unterhalt bekommt oder?
Kann jemand helfen?