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ZV-Betreitung nach Hinterlegung Sicherheitsleistung

Verfasst: 11.01.2018, 15:25
von Minimaus
Hallo zusammen,

ist es korrekt, dass ich, wenn mir eine vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils vorliegt (noch nicht rechtskräftig) worin steht, dass der Kläger (wir) gegen Erbringung der Sicherheitsleistung in Höhe von ....... die ZV betreiben kann, erst einen Antrag auf Hinterlegung des Betrages beim AG stellen muss und DANN ERST das Geld hinterlegen kann/darf?

Danke vorab!!

Re: ZV-Betreitung nach Hinterlegung Sicherheitsleistung

Verfasst: 11.01.2018, 16:05
von Pitt
Bei meiner letzten Hinterlegung war es so, dass ich den Antrag auf Hinterlegung gestellt und dann das entsprechende Aktenzeichen für die Hinterlegung und die Bankverbindung erhalten habe. Das ging alles recht fix, weil das zuständige Gericht hier vor Ort war.

Re: ZV-Betreitung nach Hinterlegung Sicherheitsleistung

Verfasst: 11.01.2018, 16:07
von Minimaus
ok. ich kapier nur nicht, wieso man einen Antrag stellen muss, wenn es bereits im Urteil formuliert ist. Kostet ja alles Zeit... Danke!

Re: ZV-Betreitung nach Hinterlegung Sicherheitsleistung

Verfasst: 11.01.2018, 16:13
von Pitt
Damit Du von der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts das Kassenzeichen für die Überweisung bekommst und dort der Hinterlegungsbetrag direkt zugeordnet und anhand der dem Antrag beigefügten Unterlagen auch seitens der Hinterlegungsstelle geprüft werden kann, ob und in welcher Höhe eine Hinterlegung durchzuführen ist. Du bekommst dann ja anschließend noch den Hinterlegungsschein und den musst Du dann vorlegen, um nachzuweisen, dass die Sicherheit korrekt geleistet worden ist.
Wie gesagt, beim letzten Mal konnte ich direkt zum Gericht gehen und hatte nach einer knappen Stunde Wartezeit auf dem Flur und im Amtszimmer alles parat für die Überweisung.

Re: ZV-Betreitung nach Hinterlegung Sicherheitsleistung

Verfasst: 11.01.2018, 19:54
von DKB
Die Justizkassen können Geldbeträge, die weder Gerichtskosten noch Strafen oder Bußen sind, nur mit einer besonderen Annahmeanordnung annehmen. Daher ist bei Hinterlegungen ein Hinterlegungsantrag erforderlich, auf Grund dessen nach Prüfung der Hinterlegungsgründe dann eine solche Annahmeanordnung durch die Hinterlegungsstelle erstellt wird.