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Re: Zusammenrechnungsbeschluss; Einkünfte beim zweiten DS

Verfasst: 12.01.2018, 11:52
von mücki
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Da haben wir wohl bisher immer Glück gehabt, dass wir die Lohnbescheinigungen direkt vom AG bekommen haben.

Vorliegend geht es ja um Pensionen und ich bin mir ziemlich sicher, dass unser Schuldner nichts freiwillig hergeben wird. Da unser Mdt. mom. kein weiteres (jedenfalls nicht viel) Geld in die Hand nehmen möchte (pfändbare Beträge liegen mom. bei ca. 30 €/monatl.) wird das dann mit der ZV schwierig.

Die dritte Möglichkeit scheidet aus vorgenanntem Grund für Mdt. ebenfalls aus.

Da ich aber eh einen Nichtberücksichtigungsantrag bzgl. angegebener Unterhaltspflichten stellen werde, werde ich gleich einen entsprechenden Ergänzungsantrag stellen. Dann werden wir ja sehen, was es bringt. :thx