Re: Sicherungshypothek
Verfasst: 13.12.2017, 11:05
Danke. Dann werde ich es mal so machen wie er es möchte
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Würd ich auch so machen - wird ja eh moniert und muss dann korrigiert werden.Anahid hat geschrieben:Hier ist ein Muster für die Eintragung auf mehreren Grundstücken. Natürlich wird da (weil es nunmal so sein muss - mich erschrickt wirklich, dass Dein Chef einen Gesetzestext nicht lesen kann) angegeben, welcher Betrag auf welches Grundstück einzutragen ist. Die Angabe würde ich dann einfach weglassen.