GVZ-Rechnung?
Verfasst: 17.11.2017, 15:07
Hallo,
ich hab mal ein Schmankerl zum Wochenende (Mein Hirn ist auch schon am abschlaten, weswegen ich das grad nicht hinbekomme )
Sachverhalt:
Wir haben ZV durch GVZ beantragt Anfang Mai! (Sachpfändung, dann Abnahme Vermögensauskunft bzw. Haftbefehl - das Übliche) Vom GVZ war auch nach mehrmaligen Sachstandsanfragen und Anrufen nix zu hören... Jetzt nach fast einem halben Jahr hab ich Emsebremse mal ans Telefon bekommen: Er war noch nicht vor Ort, sondern hat mal (Datum konnte er jetzt nicht sagen) die Pfändung angekündigt und wollte Termin vereinbaren.
Nun bin ich durch ein bisschen Stalken der Schuldnerin an die Kontoverbindung gekommen und will lieber PfÜB usw. machen, weil mir das mit der Trantüte von GVZ auch einfach zu lange dauert. (Verzeiht, ich habe Puls!!! ) Nun nehme ich den Antrag (im September) zurück, da schickt er die Unterlagen (Eingang heute)- ohne Protokoll aber mit Rechnung. Die sieht dann so aus:
Postzustellung KV 101 3 EUR (ok)
2xNicht erl. Amtshandlung KV604 30 EUR (nicht schön, aber auch ok - Anträge gingen ja zurück)
Versuch gütliche Einigung KV 208 8 EUR (WHAAAT? Das hatte ich per Kreuzchen extra ausgeschlossen! )
Wegegeld KV371 3,25 (wofür denn?)
2x Entgeld Zustellung (wofür denn????)
Auslagenpauschale 8,20 EUR(ok - aber die Höhe werden wir ja sehen)
Also das Protokoll habe ich wie gesagt nicht. Und werde ich bei dem Arbeitstempo auch erst nächstes Jahr bekommen... Aber sehe ich das richtig, dass das hinten und vorne nicht stimmen kann? Summasumarum sind wir bei mehr als 60 EUR wofür??? Würdet ihr auch solange nicht zahlen, bis mal ein Protokoll vorliegt?
So trotzdem schonmal allen ein schönes Wochenende gewünscht
ich hab mal ein Schmankerl zum Wochenende (Mein Hirn ist auch schon am abschlaten, weswegen ich das grad nicht hinbekomme )
Sachverhalt:
Wir haben ZV durch GVZ beantragt Anfang Mai! (Sachpfändung, dann Abnahme Vermögensauskunft bzw. Haftbefehl - das Übliche) Vom GVZ war auch nach mehrmaligen Sachstandsanfragen und Anrufen nix zu hören... Jetzt nach fast einem halben Jahr hab ich Emsebremse mal ans Telefon bekommen: Er war noch nicht vor Ort, sondern hat mal (Datum konnte er jetzt nicht sagen) die Pfändung angekündigt und wollte Termin vereinbaren.
Nun bin ich durch ein bisschen Stalken der Schuldnerin an die Kontoverbindung gekommen und will lieber PfÜB usw. machen, weil mir das mit der Trantüte von GVZ auch einfach zu lange dauert. (Verzeiht, ich habe Puls!!! ) Nun nehme ich den Antrag (im September) zurück, da schickt er die Unterlagen (Eingang heute)- ohne Protokoll aber mit Rechnung. Die sieht dann so aus:
Postzustellung KV 101 3 EUR (ok)
2xNicht erl. Amtshandlung KV604 30 EUR (nicht schön, aber auch ok - Anträge gingen ja zurück)
Versuch gütliche Einigung KV 208 8 EUR (WHAAAT? Das hatte ich per Kreuzchen extra ausgeschlossen! )
Wegegeld KV371 3,25 (wofür denn?)
2x Entgeld Zustellung (wofür denn????)
Auslagenpauschale 8,20 EUR(ok - aber die Höhe werden wir ja sehen)
Also das Protokoll habe ich wie gesagt nicht. Und werde ich bei dem Arbeitstempo auch erst nächstes Jahr bekommen... Aber sehe ich das richtig, dass das hinten und vorne nicht stimmen kann? Summasumarum sind wir bei mehr als 60 EUR wofür??? Würdet ihr auch solange nicht zahlen, bis mal ein Protokoll vorliegt?
So trotzdem schonmal allen ein schönes Wochenende gewünscht