bevorrechtigte Pfändung wg. Unterhalt nachträglich?
Verfasst: 05.11.2017, 14:02
Halli hallo ich habe hier so eine olle dicke Akte geerbt. Es geht um rückständigen Trennungsunterhalt aus den Jahren 2013 bis 2014 sowie laufenden Unterhalt ab 9/2014 bis zur Rechtskraft der Scheidung. So nun wurde irgendwie seit 2015 versucht ein PfÜb durchzubekommen (ich weiß nicht was da alles schief gelaufen ist), jedenfalls ist es jetzt zur Zustellung an den Arbeitgeber gekommen, mit dem Ergebnis, dass vor uns 53 weitere Gläubiger sind.
In dem PfÜb wurde nicht beantragt nach § 850 d priviligiert zu vollstrecken. meine Frage, kann ich das jetzt noch nachträglich beantragen? Oder neuen PfÜb machen und den anderen aufheben lassen?
In dem PfÜb wurde nicht beantragt nach § 850 d priviligiert zu vollstrecken. meine Frage, kann ich das jetzt noch nachträglich beantragen? Oder neuen PfÜb machen und den anderen aufheben lassen?