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bevorrechtigte Pfändung wg. Unterhalt nachträglich?

Verfasst: 05.11.2017, 14:02
von Jule69
Halli hallo ich habe hier so eine olle dicke Akte geerbt. Es geht um rückständigen Trennungsunterhalt aus den Jahren 2013 bis 2014 sowie laufenden Unterhalt ab 9/2014 bis zur Rechtskraft der Scheidung. So nun wurde irgendwie seit 2015 versucht ein PfÜb durchzubekommen (ich weiß nicht was da alles schief gelaufen ist), jedenfalls ist es jetzt zur Zustellung an den Arbeitgeber gekommen, mit dem Ergebnis, dass vor uns 53 weitere Gläubiger sind.

In dem PfÜb wurde nicht beantragt nach § 850 d priviligiert zu vollstrecken. meine Frage, kann ich das jetzt noch nachträglich beantragen? Oder neuen PfÜb machen und den anderen aufheben lassen?

Re: bevorrechtigte Pfändung wg. Unterhalt nachträglich?

Verfasst: 09.11.2017, 16:05
von Bina87
Mir würde da spontan der Klarstellungsantrag nach § 766 ZPO analog einfallen.

Re: bevorrechtigte Pfändung wg. Unterhalt nachträglich?

Verfasst: 09.11.2017, 16:59
von maddii
Hmm... ich würde auch zu § 766 ZPO tendieren, weil mit § 189 Heilung von Zustellungsmängeln hat dass Problem bzw. der Fehler ja eher weniger etwas zu tun...

Re: bevorrechtigte Pfändung wg. Unterhalt nachträglich?

Verfasst: 17.11.2017, 15:24
von Jule69
Vielen Dank für Eure Antworten, geht das auch, wenn das Antragsformular für den PfÜb wg. Geldforderungen und nicht wegen Unterhalt genommen wurde?