Drittschuldnererklärung nach Erinnerung immer noch nicht da
- Katie
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Ich hab den Beitrag gerade erst gelesen. Also ich mache mir, wenn der DS keine Erklärung abgibt, keine Mühe mit Gehaltsabrechnungen oder so. Okay, ich mahne den DS noch einmal an, wenn dann nichts kommt, reiche ich eine DS-Klage ein. Der BGH hat ja entschieden, dass der Gläubiger, wenn die DS-Erklärung nicht abgegeben wird, von der Beitreibbarkeit seiner Forderung ausgehen kann, BGH, 04.05.2006, IX ZR 189/04. Ich klage dann die volle Forderung (okay, wenn`s zuviel ist, vielleicht auch nur Teilbetrag) ein und verkünde natürlich dem Schuldner den Streit. Habe ich bisher ohne Probleme auch immer so durchbekommen.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.