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Auzahlung Sicherheitsleistung Hamburg - Hilfe Verzweifelung

Verfasst: 18.10.2017, 09:17
von Bina87
Hallo meine Lieben,

ich bin langsam am verzweifeln.

Unser Mandant hat zur Abwehr von ZV Maßnahmen Sicherheitsleistung bei der Hinterlegungsstelle Hamburg geleistet.

Nun haben wir einen rechtskräftigen Beschluss, nachdem wir voll gewonnen haben und die Gegenseite die Kosten auferlegt wurden.

Ich habe den Mandanten also mit dem Titel zum Gericht geschickt, der hat den Antrag gestellt und den Titel eingereicht. Als Antwort kam dann wir bräuchten eine Freigabeerklärung der Gegenseite. Warum? Ich habe doch eine rechtskräftige Entscheidung? Aber um des lieben Friedens Willen habe ich diese eingeholt. Die Freigabeerklärung hat der Prozessbevollmächtigt abgegeben, dass passt der Hinterlegungsstelle jetzt auch wieder nicht, sie wollen eine Vollmacht....

Ich dreh bald durch. Bin ich zu blöd oder diese Rechtspflegerin überkorrekt?

Danke schon mal

Re: Auzahlung Sicherheitsleistung Hamburg - Hilfe Verzweifel

Verfasst: 18.10.2017, 09:28
von Pitt
Ich kenne nur den Weg über § 715 ZPO. Habt Ihr der Hinterlegungsstelle außer dem Titel auch den Beschluss über die Rückgabe der Sicherheit vorgelegt? Falls nicht, könnte es daran liegen.

Re: Auzahlung Sicherheitsleistung Hamburg - Hilfe Verzweifel

Verfasst: 18.10.2017, 09:29
von Lori79
Hm, versteh ich auch nicht ganz, wenn Ihr das Geld auf eurem Konto haben wollt, ist es sehr oft hier so (NRW), dass die Gerichte eine Geldempfangsvollmacht haben wollen. Hängt aber meistens auch von den jeweiligen Rechtspfleger ab. Aber wenn der Mandant das Geld auf seinem eigenen Konto zurück haben möchte ?? Verstehe ich es nicht mit der Vollmacht.

Bei mir wollen sie jetzt eine Freigabeerklärung (§ 22 Abs. 3 1 HintG NRW) (kenne ich gar nicht).
Kann mir da jemand sagen, wie sowas aussieht, gibt es Vordrucke? habe leider kein Mustervordruck im Internet gefunden.
DAnke

Re: Auzahlung Sicherheitsleistung Hamburg - Hilfe Verzweifel

Verfasst: 18.10.2017, 09:30
von AliceImWunderland
Also ich kenne das auch so wie Pitt. Wir mussten bisher auch immer den Beschluss über die Rückgabe der Sicherheit vorlegen. Vorher lief nichts.

Re: Auzahlung Sicherheitsleistung Hamburg - Hilfe Verzweifel

Verfasst: 18.10.2017, 09:33
von Ciara
Lori79 hat geschrieben:Hm, versteh ich auch nicht ganz, wenn Ihr das Geld auf eurem Konto haben wollt, ist es sehr oft hier so (NRW), dass die Gerichte eine Geldempfangsvollmacht haben wollen. Hängt aber meistens auch von den jeweiligen Rechtspfleger ab. Aber wenn der Mandant das Geld auf seinem eigenen Konto zurück haben möchte ?? Verstehe ich es nicht mit der Vollmacht.

Bei mir wollen sie jetzt eine Freigabeerklärung (§ 22 Abs. 3 1 HintG NRW) (kenne ich gar nicht).
Kann mir da jemand sagen, wie sowas aussieht, gibt es Vordrucke? habe leider kein Mustervordruck im Internet gefunden.
DAnke

Ein Vordruck gibt es da nicht. Es reicht eigentlich ein SS der Gegenseite aus in der sie sich mit der Freigabe der Hinterlegung einverstanden erklären.

Re: Auzahlung Sicherheitsleistung Hamburg - Hilfe Verzweifel

Verfasst: 18.10.2017, 09:35
von Bina87
Das Geld möchte der Mandant direkt haben und ich habe einen Schriftsatz der Gegenseite, mit Freigabeerklärung aber keine Vollmacht des gegnerischen Prozessbevollmächtigten, dass er für seine Mandantin dies erklären darf....

Re: Auzahlung Sicherheitsleistung Hamburg - Hilfe Verzweifel

Verfasst: 18.10.2017, 10:22
von Lori79
Wie ist / war denn das Verhältnis mit dem gg RA? Eventuell würde ich einfach dort anrufen und nett nach einer Vollmacht fragen, ob Sie dir eine faxen könnten. Der muss ja für das Verfahren insgesamt mal eine Vollmacht unterschrieben haben.

Re: Auzahlung Sicherheitsleistung Hamburg - Hilfe Verzweifel

Verfasst: 18.10.2017, 10:23
von Lori79
"Ein Vordruck gibt es da nicht. Es reicht eigentlich ein SS der Gegenseite aus in der sie sich mit der Freigabe der Hinterlegung einverstanden erklären."
Danke Ciara

Re: Auzahlung Sicherheitsleistung Hamburg - Hilfe Verzweifel

Verfasst: 18.10.2017, 10:45
von Soenny
Das Geld möchte der Mandant direkt haben
Und das ist dem Gericht aus so mitgeteilt worden?

Re: Auzahlung Sicherheitsleistung Hamburg - Hilfe Verzweifel

Verfasst: 18.10.2017, 10:46
von Bina87
Fax der Vollmacht reicht leider nicht, sie wollen eine im Original. Ich verstehe nur nicht was das alles soll, wenn ich einen rechtskräftigen titel habe, da kann doch nichts mehr passieren....