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ZV Räumung, Herausgabe u. Zahlung

Verfasst: 17.10.2017, 11:43
von SSchall
Hallo,

wir haben ein VU gegen die Schuldnerin und ich soll eine ganz normale Räumung (keine nach Berliner Modell) in die Wege leiten. Mein Programm spuckt mir hier das ganz normale ZV Formular aus und schreibt unter Punkt O. "Sachforderung". Schreib ich da jetzt einfach rein "... die Räumung der Wohnung bla bla bla..." Reicht das?

Re: ZV Räumung, Herausgabe u. Zahlung

Verfasst: 19.10.2017, 19:20
von Geiselmann
Da eine Räumungsvollstreckung keine Vollstreckung wegen einer Geldforderung darstellt, muss das amtliche Formular nicht benützt werden.
Selbstverständlich kann der Räumungsantrag unter dem Modul O gestellt werden, falls der Platz nicht ausreicht kann auf Anlagen verwiesen werden.

S. Geiselmann

Re: ZV Räumung, Herausgabe u. Zahlung

Verfasst: 13.11.2017, 09:38
von AndreaMP612
Guten Morgen zusammen!
Ich habe da ein Problemchen bzgl. des Räumunsauftrages. :kopfkratz
Wie oben beschrieben, müsste ich das Formular wegen der Räumung gar nicht nutzen, oder?
Erstmal zu den Grundvoraussetzungen: Wir nutzen ReNoStar und ich sollte Räumungsauftrag stellen. Da wir in Parallelsache eV vom Schuldner haben wollten, habe ich also "Kombiauftrag Räumung gewählt". Alles soweit ausgefüllt und ab damit in die Post.
Nun schreibt der Gerichtsvollzieher: "Leider haben Sie für die Beauftragung nicht den vorgeschriebenen NEUEN amtlichen Vordruck verwendet. Dieser ist verbindlich ab dem 01.03.2017 zu nutzen. Die Übergangsfrist ist abgelaufen. Zitat §g GVFV".
Ich stehe jetzt völlig auf dem Schlauch... muss ich den Vordruck jetzt nehmen, und wenn ja, wo trage ich den Räumungskram ein?
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen! :thx

Re: ZV Räumung, Herausgabe u. Zahlung

Verfasst: 13.11.2017, 09:53
von icerose
Guten Morgen.
Wenn du mehr als nur die Räumung beauftragst (wie z.B. parallel die Abnahme der Vermögensauskunft), dann ja, ist das Formular zwingend zu verwenden. Dann musst du den Räumungsteil bei O=weitere Aufträge eintragen. Wenn der Platz in dem Feld nicht reicht, kannst du eine Anlage dazu fertigen, im Formular darauf hinweisen und gut sollte es sein.

Re: ZV Räumung, Herausgabe u. Zahlung

Verfasst: 13.11.2017, 10:09
von AliceImWunderland
Ich habe da mal einen Tipp an dich, Andrea. Es ist in der Regel sinnvoller, einen isolierten Räumungauftrag zu stellen. In den meisten Fällen sind die Schuldner schon eh über alle Berge. Meine persönliche Erfahrung ist, dass bei 20 Räumungen nur vielleicht 3 Mal der Schuldner angetroffen werden kann. In den anderen Fällen sind die Schuldner schon längst ausgezogen und haben nur Müll hinterlassen. In solchen Fällen kann die VA eh nicht abgenommen werden. Somit treibst du nur die Kosten künstlich in die Höhe.

Re: ZV Räumung, Problem: Ehepartner

Verfasst: 04.12.2017, 11:27
von AndreaMP612
Liebe KollegInnen,

vor Kurzem hatte ich bereits den Räumungsauftrag erteilt und auch den amtlichen Vordruck verwendet. Hat alles soweit gut hingehauen, Räumungstermin im Januar.

Jetzt kommt die Gerichtsvollzieherin um die Ecke und teilt mit, der Schuldner habe bei ihr angerufen und ihr mitgeteilt, er wohne mit Frau und Kind in der Wohnung. Problem jetzt: Mietvertrag und Titel lauten nur auf den Schuldner, was bedeutet, dass im Januar nur der Schuldner rausgeholt werden kann, die Frau und das Kind aber drinbleiben dürften, es sei denn, man erwirkt eine einstweilige Anordnung.

Nun meine Frage: Wie bekomme ich jetzt raus, wie die Frau heißt? Weil unser Mandant will die Wohnung geräumt wissen.
Vermögensverzeichnis scheidet schonmal aus, weil Schuldner der GVZ monatliche Raten von 500 EUR angeboten hat. Bei Facebook ist er auch nicht registriert.

Was machen wir jetzt?
:thx

Re: ZV Räumung, Herausgabe u. Zahlung

Verfasst: 04.12.2017, 11:41
von AliceImWunderland
Hallo Andrea!
Vielleicht hilft dir § 940a II ZPO weiter.

Re: ZV Räumung, Problem: Ehepartner

Verfasst: 04.12.2017, 11:42
von alraune
AndreaMP612 hat geschrieben:Wie bekomme ich jetzt raus, wie die Frau heißt? Was machen wir jetzt?
Ich würde die folgenden Stellen abfragen:

- Hausverwaltung
- Hauswart
- Nachbarn

Wenn keiner von denen etwas weiß, dann würde ich eine Detektei beauftragen.

Re: ZV Räumung, Herausgabe u. Zahlung

Verfasst: 04.12.2017, 11:46
von AliceImWunderland
Vielleicht ist die Frau dort gemeldet. Hast du schon eine EMA gemacht? Eine erweiterte EMA könnte helfen. Da kannst du anfragen, welche Personen unter dieser Adresse gemeldet sind.

Re: ZV Räumung, Herausgabe u. Zahlung

Verfasst: 04.12.2017, 12:02
von AndreaMP612
Also, die Hausverwaltung (unser Mandant) weiß da nichts (Schwager von meinem Chef).
Erweiterte EMA machen wir danach, wenn Chefchen mit seinem Schwager geredet hat. Und dann muss ich mal schauen, wie eine erweiterte EMA aussieht ...