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Pfändungsmöglichkeiten

Verfasst: 12.10.2017, 14:30
von mia23
Hallo,

habe eine Vermögensauskunft erhalten und weiß nicht so ganz weiter:

Der Schuldner ist wohl nach eigener Auskunft ab und zu als Darsteller im Fernsehen tätig und erhält hierfür auch nur einen geringen Verdienst.
Würde hier jemand versuchen zu pfänden? Macht das Sinn? Wer weiß, ob er überhaupt oder wann er da nochmals tätig wird ...
Er bekommt ALG und Miete gezahlt.

Re: Pfändungsmöglichkeiten

Verfasst: 12.10.2017, 14:52
von YveN
Hallo Mia :wink2

Wenn der Schuldner zum Schaustellerverdienst noch ALG II erhält, dann liegt das pfändbare Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze. Wenn er dann evtl. auch noch Frau oder Kind zum Unterhalt verpflichtet ist, dann kann man die weitere Zwangsvollstreckung eigentlich vergessen. Ich denke persönlich nicht, dass beim Schuldner was zu holen ist.

Meistens sieht man es dann auch am Habenbetrag bei den Kontoangaben, da steht dann meistens nur ein kleiner Guthabenbetrag.

Vielleicht im Internet nach dem Schuldner recherchieren, manchmal bekommt man darüber auch einiges heraus. Wie viele nicht bei Facebook ihr halbes Leben preisgeben (anderer Arbeitgeber, Wertgegenstände auf privaten Fotos)

Ärgerlich ist es trotzdem für den Gläubiger, nicht nur, dass man seinem Geld hinterher rennt, auch dass man dann noch mehr hineinsteckt :motz

LG YveN

Re: Pfändungsmöglichkeiten

Verfasst: 12.10.2017, 15:06
von mia23
Er hat ein Kind, Unterhalt kann er nicht leisten.

Hat aber noch Genossenschaftsanteile ...
Wobei ich denke, dass das auch wenig Sinn macht, da man die Anteile ja erst nach Auszug erhält (wenn er überhaupt auszieht). Oder sollte man es dennoch versuchen?

Re: Pfändungsmöglichkeiten

Verfasst: 13.10.2017, 08:38
von YveN
Genossenschaftsanteile habe ich leider noch nicht gepfändet, aber vielleicht hilft dir dieses Thema dabei weiter:

http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... 84-10.html

Ich habe auch noch einmal im Internet nachgeschaut bei

1. http://www.iww.de/ve/archiv/vollstrecku ... len-f42309

und

2. http://www.iww.de/ve/archiv/forderungsp ... rig-f29724

und ich habe das jetzt so verstanden, dass man auch die Anteile pfänden kann, wenn der Mieter die Wohnung noch nicht gekündigt hat, es droht dann aber der Wohnungsverlust des Schuldners, wenn nicht ein anderes Wohnungsmitglied (Ehefrau etc.) gleich hohe Genossenschaftsanteile bei der Gesellschaft hat.

Ich hoffe, dass ich dir damit ein wenig weiter helfen konnte :kopfkratz