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Re: ZV gem. § 755 ZPO + ?? oder Adresse lieber per EMA ermit

Verfasst: 12.01.2018, 13:48
von SiBa
ZVler hat geschrieben: und dabei finde ich das neue Formular sooo gut, weil man eben genau das machen kann was gerade passt. Bei unserem alten war das kaum möglich da es Textbaustein war.. aber da wurden die beantragten Sachen eben halt noch beachtet weil es der 0815 Baustein war und jeder immer das selbe beantragt (jedenfalls war es bei uns so).. das ist jetzt ja nicht mehr so
Ich habe nächste Woche ein par WV's wo ich den GVZ mal nach dem Sachstand fragen muss... Vll kann ich die ja mal gleich danach fragen :notier
Geht ja doch immer noch mehr Zeit und auch Geld verloren, wenn man die Unterlagen 1000 mal hin und her schubst...

Re: ZV gem. § 755 ZPO + ?? oder Adresse lieber per EMA ermit

Verfasst: 15.01.2018, 09:16
von icerose
JfachAnge hat geschrieben:
icerose hat geschrieben:Guten Morgen, Sandra.
Das sollte meiner Meinung nach ausreichen.

Vielen lieben Dank für Deine Antwort. Dann werde ich den GV mal beauftragen.

Mal noch 'ne andere Frage. Macht es in so einer Situation Sinn im Schuldnerverzeichnis (Vollstreckungsportal) nachzuschauen?
Hm, ich vermute, dass der GV womöglich eh reinschaut, wenn du Fremdauskünfte beauftragst. Zumindest hab ich hier ein paar, die das auf jeden Fall machen. Ich würde erstmal das machen, was du planst.

Im Übrigen halte ich von dem Verzeichnis gar nichts. Es sagt mir zwar, ob ein Schuldner eine VA abgegeben hat, aber wenn ich die Kopie will, muss ich doch einen GVZ beauftragen. Also spare ich mir das und beauftrage gleich den GVZ.
Allerdings hab ich auch nur superwenig Fälle (vielleicht zwei oder drei), wo es Sinn macht, doch erstmal da reinzuschauen (manchmal reicht es ja, zu gucken, ob jemand seine VA aktuell hält). ;)

Re: ZV gem. § 755 ZPO + ?? oder Adresse lieber per EMA ermit

Verfasst: 15.01.2018, 11:39
von JfachAnge
@icerose:

Danke für Deine Antwort. Ich habe parallel in einem Thread eine Frage zum Vollstreckungsportal gestellt aber vlt. kannst Du mir auch weiter helfen:

Wir hatten bei 3 Schuldnern eine Abfrage gemacht. Jetzt steht da immer egal in welchen Zeitabständen "Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen gem. § 882 ...".

D.h. Eintragungsdatum ist z.B. 13.05.2016 und der vorgenannte Eintragungsgrund.
Dann 12.12.2016 wieder vorgenannter Grund und so weiter. Nun ist aber die Frage, wann wurde nun das Vermögensverzeichnis abgegeben? Wurde es überhaupt abgegeben, was müsste dann aber im Eintragungsgrund stehen? "Abgabe Vermögensauskunft"?

Hast Du die passende Antwort? Danke Dir!

Re: ZV gem. § 755 ZPO + ?? oder Adresse lieber per EMA ermit

Verfasst: 15.01.2018, 11:48
von icerose
Hallo Sandra,
sorry, das kann ich dir leider nicht beantworten - da ich mit dem Portal nicht arbeite. :sad:

Aber ich kann eine Vermutung anstellen: Möglich ist, dass in solchen Fällen ein anderer Gläubiger die ZV versucht hat, und das wird ja auch immer eingetragen. Und so lange die VA noch "aktuell" ist, wird vielleicht immer der gleiche Grund eingetragen. :ka

Hast du eventuell einen GV bei dir, mit dem du gut "kannst"? Der könnte dir das bestimmt aus dem FF sagen.