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Re: ZV gem. § 755 ZPO + ?? oder Adresse lieber per EMA ermit

Verfasst: 29.09.2017, 10:38
von icerose
Janne hat geschrieben:1. Kann ich die ganz normal als Kostenforderung in mein Forderungskonto aufnehmen und dann die Rechnung als Beleg beifügen?
ja.
Janne hat geschrieben:2. Macht es Sinn, trotz der eingeholten EMA das Modul L 3 und/oder L 5 anzukreuzen falls der Schuldner nun doch überraschend verzieht etc.?
ja, weil, wenn es nicht nötig ist, wird es nicht gemacht und kostet damit nichts.
Janne hat geschrieben:2. Gibt es ferner die Möglichkeit in den ZV-Auftrag mit aufzunehmen, dass Modul L nur dann bedient werden soll, wenn es notwendig ist?
nein - zumindest wüsste ich das nicht.

Re: ZV gem. § 755 ZPO + ?? oder Adresse lieber per EMA ermit

Verfasst: 29.09.2017, 10:42
von Janne
Sehr prägnant und auf den Punkt...supi und danke :wink1

Re: ZV gem. § 755 ZPO + ?? oder Adresse lieber per EMA ermit

Verfasst: 11.01.2018, 21:49
von JfachAnge
Ich habe gerade den Thread eifrig gelesen und wollte nur noch einmal nachfragen:

Wenn der GV nach einem Antrag auf Abnahme der VA mitteilt, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist, wir selber eine EMA-Anfrage stellen und wir auch die Mitteilung erhalten "nicht zu ermitteln, unbekannt verzogen", kann ich jetzt einfach nochmal den letzten GV beauftragen und kreuze aber wirklich nur L2, L5, M1, M2 und P5 an?

L2 = Negativauskunft des EMA ist beigefügt
L5 = der bekannten derzeitgen Anschrift ...bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung
M1= (Einholung von Auskünften Dritter) hier Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung
M2= Bundeszentralamt für Steuern
P5= im Falle Nichtzuständigkeit bitte ich um Weiterleitung ...zuständigen Gerichtsvollzieher


:thx schon einmal für Eure Unterstützung.

Re: ZV gem. § 755 ZPO + ?? oder Adresse lieber per EMA ermit

Verfasst: 12.01.2018, 08:46
von icerose
Guten Morgen, Sandra.
Das sollte meiner Meinung nach ausreichen.

Re: ZV gem. § 755 ZPO + ?? oder Adresse lieber per EMA ermit

Verfasst: 12.01.2018, 11:13
von ZVler
Nur um es nochmal aufzugreifen - im Prinzip ist die EMA dasselbe was er bei der Ermittlung macht (das Einwohnermeldeamt anfragen). Ich hatte da schon mal einen GVZ gefragt, der sagte auch das es im Prinzip das gleiche ist und ich sie genauso gut selbst machen kann. (Hintergrund des Telefonats war, dass er uns die ZV Auftrag wieder zurückschickte und die Adresse des Schuldners nicht mehr die aktuelle war und ich extra deswegen die Ermittlung angekreuzt habe nur er nichts veranlasst hatte.

Kann man sich im Prinzip sparen :D

Ist euch auch schon öfter aufgefallen, dass ihr etwas beantragt habt in dem GVZ Auftrag - nur die GVZ es nicht ausgeführt haben wie im obigen Fall ? Das es standartmäßig einfach zurückgeschickt wird. Mir ist es besonders bei dem Modul für den Haftbefehl öfter aufgefallen, die HB kommen immer zurück obwohl die direkte Verhaftung durch Weiterleitung an GVZ angeordnet wurde :kopfkratz

Re: ZV gem. § 755 ZPO + ?? oder Adresse lieber per EMA ermit

Verfasst: 12.01.2018, 11:16
von mücki
ZVler hat geschrieben:... cut
Ist euch auch schon öfter aufgefallen, dass ihr etwas beantragt habt in dem GVZ Auftrag - nur die GVZ es nicht ausgeführt haben wie im obigen Fall ? Das es standartmäßig einfach zurückgeschickt wird. Mir ist es besonders bei dem Modul für den Haftbefehl öfter aufgefallen, die HB kommen immer zurück obwohl die direkte Verhaftung durch Weiterleitung an GVZ angeordnet wurde :kopfkratz
Das liegt dann aber vermutlich am VG und nicht am GVZ, weil die den HB dann zu euch und nicht zum GVZ schicken.
Wir hatten solche Probleme vor der Einführung des Formularzwangs nicht und inzwischen .... Da haben wir selbst bei solch popeligen Sachen wie der Kosten für die ZV bei den PfÜb's ein Problem, allerdings meist beim VG.

Re: ZV gem. § 755 ZPO + ?? oder Adresse lieber per EMA ermit

Verfasst: 12.01.2018, 11:19
von SiBa
ZVler hat geschrieben: Ist euch auch schon öfter aufgefallen, dass ihr etwas beantragt habt in dem GVZ Auftrag - nur die GVZ es nicht ausgeführt haben wie im obigen Fall ? Das es standartmäßig einfach zurückgeschickt wird. Mir ist es besonders bei dem Modul für den Haftbefehl öfter aufgefallen, die HB kommen immer zurück obwohl die direkte Verhaftung durch Weiterleitung an GVZ angeordnet wurde :kopfkratz
Das ist mir, vor allem seit der Einfühung der neuen Antragspflicht, aufgefallen. Auch schreibe ich oft direkt rein, dass, falls der Schuldner verzogen sei, der GVZ eine EMA machen soll, spart einfach Zeit... Aber ich habe auch noch keine Begründung bekommen, wieso die das machen...

Re: ZV gem. § 755 ZPO + ?? oder Adresse lieber per EMA ermit

Verfasst: 12.01.2018, 12:10
von ZVler
mücki hat geschrieben:
ZVler hat geschrieben:... cut
Ist euch auch schon öfter aufgefallen, dass ihr etwas beantragt habt in dem GVZ Auftrag - nur die GVZ es nicht ausgeführt haben wie im obigen Fall ? Das es standartmäßig einfach zurückgeschickt wird. Mir ist es besonders bei dem Modul für den Haftbefehl öfter aufgefallen, die HB kommen immer zurück obwohl die direkte Verhaftung durch Weiterleitung an GVZ angeordnet wurde :kopfkratz
Das liegt dann aber vermutlich am VG und nicht am GVZ, weil die den HB dann zu euch und nicht zum GVZ schicken.
Wir hatten solche Probleme vor der Einführung des Formularzwangs nicht und inzwischen .... Da haben wir selbst bei solch popeligen Sachen wie der Kosten für die ZV bei den PfÜb's ein Problem, allerdings meist beim VG.
Ja mit denen hab ich mittlerweile auch öfters zu kämpfen, ihr seid nicht die einzigen :-? Letztens waren es erst die Kosten einer Vorpfändung wo wir nicht innerhalb der monatsfrist gepfändet hatten, weil der Schuldner dort nicht mehr arbeitete. Die Antwort des Drittschuldners war dabei ich dachte sie würde es so verstehen..

Re: ZV gem. § 755 ZPO + ?? oder Adresse lieber per EMA ermit

Verfasst: 12.01.2018, 12:13
von ZVler
SiBa hat geschrieben:
ZVler hat geschrieben: Ist euch auch schon öfter aufgefallen, dass ihr etwas beantragt habt in dem GVZ Auftrag - nur die GVZ es nicht ausgeführt haben wie im obigen Fall ? Das es standartmäßig einfach zurückgeschickt wird. Mir ist es besonders bei dem Modul für den Haftbefehl öfter aufgefallen, die HB kommen immer zurück obwohl die direkte Verhaftung durch Weiterleitung an GVZ angeordnet wurde :kopfkratz
Das ist mir, vor allem seit der Einfühung der neuen Antragspflicht, aufgefallen. Auch schreibe ich oft direkt rein, dass, falls der Schuldner verzogen sei, der GVZ eine EMA machen soll, spart einfach Zeit... Aber ich habe auch noch keine Begründung bekommen, wieso die das machen...

und dabei finde ich das neue Formular sooo gut, weil man eben genau das machen kann was gerade passt. Bei unserem alten war das kaum möglich da es Textbaustein war.. aber da wurden die beantragten Sachen eben halt noch beachtet weil es der 0815 Baustein war und jeder immer das selbe beantragt (jedenfalls war es bei uns so).. das ist jetzt ja nicht mehr so

Re: ZV gem. § 755 ZPO + ?? oder Adresse lieber per EMA ermit

Verfasst: 12.01.2018, 13:40
von JfachAnge
icerose hat geschrieben:Guten Morgen, Sandra.
Das sollte meiner Meinung nach ausreichen.

Vielen lieben Dank für Deine Antwort. Dann werde ich den GV mal beauftragen.

Mal noch 'ne andere Frage. Macht es in so einer Situation Sinn im Schuldnerverzeichnis (Vollstreckungsportal) nachzuschauen?