Zusammenrechnung Einkünfte

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bianca1109
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#1

13.09.2017, 12:43

Hallo ihr lieben,

ich habe eine Frage.

In einem laufenden Insolvenzverfahren hat der Schuldner mehrere Einkünfte:

- Arbeitseinkommen in unterschiedlicher Höhe (zwischen 600 Euro und 1100 Euro netto)
- Unfallrente in Höhe von 214,89 €

Nun bin ich am prüfen, ob ich einen Antrag auf Zusammenrechnung stelle. die für mich entscheidende Frage ist, ob aufgrund des schwankenden Arbeitseinkommen eine Zusammenrechnung überhaupt möglich ist. Denn wenn er nur 600 Euro verdient, liegt er weit unter der Pfändungsfreigrenze. Wie seht ihr das? Habt ihr Erfahrungen damit?

Vielen Dank.
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