Hallo liebes Forum,
ich soll einen PfÜB ausfüllen wo die Schuldnerin im Vermögensverzeichnis angegeben hat, dass sie ein minderjähriges Kind hat. Bei dem PfÜB geht es um Mietschulden, also habe ich den Antrag wegen gewöhnlicher Geldforderungen gewählt. Wo muss ich in dem Formular angeben, dass das minderjährige Kind berücksichtigt wird (evtl. unter G ?!)?.
Vielen Dank und liebe Grüße
Probleme beim PfÜB
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 27
- Registriert: 17.10.2016, 12:01
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: Advoware
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 27
- Registriert: 17.10.2016, 12:01
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: Advoware
Muss man nicht die ganzen Infos, die man aus dem Vermögensverzeichnis hat mit in den PfÜB packen? Oh wie gut, dass ich bald ein Seminar zu diesem Thema besuche...
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 27
- Registriert: 17.10.2016, 12:01
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: Advoware
Ich habe den Arbeitgeber der Schuldnerin angegeben. Aber ich habe meinen Chef grad nochmal gefragt. Wir haben da aneinander vorbei geredet. Meine Frage hat sich daher erledigt. Aber vielen lieben Dank für deine schnelle Rückmeldung