PfÜB nach 850d ZPO

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Uli R Ike
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#1

22.08.2017, 11:51

Hallo zusammen.

Ich habe vor kurzem einen Unterhalts-PfÜB gemacht. Nun kommt die Verfügung des Gerichts mit folgendem Wortlaut:

".... es wird um Mitteilung gebeten, ob eine Pfändung nach §850 c oder nach § 850 d ZPO erfolgen soll. Sofern die bevorrechtigte Pfändung beantragt wird, ist die Tatsache, dass sich der Schuldner absichtlich seiner Unterhaltspflicht entzogen hat, glaubhaft zu machen. ..."

1. Gibt es in dem Formular doch kein Modul, wo mach 850 d auswählen kann. Oder schreibt ihr das "irgendwo hin"?
2. Wie kann ich das denn glaubhaft machen?

Zum Sachverhalt: Der ehemalige Arbeitgeber des Schuldners hat bis 12/2015 Zahlungen geleistet. Seit Januar 2016 hat der Schuldner einen neuen Arbeitgeber. Er erhält allerdings nur 1.150,00 € netto und soll eine Gehaltspfändung vorliegen, sodass ihm nur 900,00 € ausgezahlt werden würden.


VG Uli
Geiselmann
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#2

22.08.2017, 19:08

Hallo,

für die Pfändung wegen einem Unterhaltsanspruch gibt es ein eigenes Formular, das benützt werden muss.
Falls das Formular verwendet wird, ist eine Pfändung gem. § 850d ZPO beantragt. LG Hamburg , Beschluss vom 26. April 2016,
325 T 44/16

Der BGH hat die Darlegungslast in der unten stehenden Entscheidung umgekehrt.

ZPO § 850d Abs. 1 Satz 4
Erfasst die erweiterte Pfändung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche überjährige Rückstände, trägt der Schuldner die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er sich seiner Zahlungspflicht nicht absicht-lich entzogen hat.
- BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004, IXa ZB 273/03 -

S. Geiselmann
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#3

23.08.2017, 09:35

Danke schön für deine Antwort. Das Formular zur Pfändung von Unterhaltsansprüchen habe ich benutzt. Deswegen hatte ich mich ja auch gewundert, dass vom Gericht diese Frage kam (daher dann ja meine Frage, ob es ein Modul zum ankreuzen gibt ;) ).

Ich werde dann eben mal beim Gericht anrufen und nachfragen was die Darlegungslast betrifft.

LG Uli
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#4

24.08.2017, 21:19

wie ist die Geschichte ausgegangen?

S. Geiselmann
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