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Verzinsung

Verfasst: 15.08.2017, 10:14
von Himbeere89
Guten Morgen,

ich bin gerade an einer Forderungsaufstellung dran. Folgendes nun: Grundsätzlich hat der Schuldner die Hauptforderung gezahlt (in Teilen, also immer mal wieder was). Es sind jetzt also nur noch Zinsen etc. offen. Wenn man nun nach § 367 BGB geht, so wären ja zunächst die Kosten, dann die Zinsen und dann die Hauptforderung gezahlt. Wie dem auch sei: der Betrag, der nun noch offen ist, verzinst sich ja weiter.

Es sind aber nun auch eine Menge Kosten für EMA und Gerichtsvollzieher angefallen. Verzinsen die sich mit? :augenreib

Danke!

Re: Verzinsung

Verfasst: 15.08.2017, 10:27
von Hühnerhaufen
Hallo Himbeere,

EMA und Gerichtsvollzieherkosten sind unverzinsliche Kosten.

Gruß
Hühnerhaufen

Re: Verzinsung

Verfasst: 15.08.2017, 10:51
von Himbeere89
Vielen Dank! :)

Re: Verzinsung

Verfasst: 15.08.2017, 10:53
von Sonnenkind
In dieser Sache bringt es dir jetzt nicht mehr viel, aber in Zukunft für andere Akten: Wenn du eine Verzinsung der Vollstreckungskosten möchtest, kannst du diese gem. § 788 ZPO beim Vollstreckungsgericht festsetzen lassen.

Re: Verzinsung

Verfasst: 16.08.2017, 10:05
von Himbeere89
Sonnenkind hat geschrieben:In dieser Sache bringt es dir jetzt nicht mehr viel, aber in Zukunft für andere Akten: Wenn du eine Verzinsung der Vollstreckungskosten möchtest, kannst du diese gem. § 788 ZPO beim Vollstreckungsgericht festsetzen lassen.
Danke! :)