Verzinsung
Verfasst: 15.08.2017, 10:14
Guten Morgen,
ich bin gerade an einer Forderungsaufstellung dran. Folgendes nun: Grundsätzlich hat der Schuldner die Hauptforderung gezahlt (in Teilen, also immer mal wieder was). Es sind jetzt also nur noch Zinsen etc. offen. Wenn man nun nach § 367 BGB geht, so wären ja zunächst die Kosten, dann die Zinsen und dann die Hauptforderung gezahlt. Wie dem auch sei: der Betrag, der nun noch offen ist, verzinst sich ja weiter.
Es sind aber nun auch eine Menge Kosten für EMA und Gerichtsvollzieher angefallen. Verzinsen die sich mit?
Danke!
ich bin gerade an einer Forderungsaufstellung dran. Folgendes nun: Grundsätzlich hat der Schuldner die Hauptforderung gezahlt (in Teilen, also immer mal wieder was). Es sind jetzt also nur noch Zinsen etc. offen. Wenn man nun nach § 367 BGB geht, so wären ja zunächst die Kosten, dann die Zinsen und dann die Hauptforderung gezahlt. Wie dem auch sei: der Betrag, der nun noch offen ist, verzinst sich ja weiter.
Es sind aber nun auch eine Menge Kosten für EMA und Gerichtsvollzieher angefallen. Verzinsen die sich mit?
Danke!