Re: Einleitung ZV-Maßnahmen
Verfasst: 06.07.2017, 11:48
Danke an alle
icerose, vielen Dank für deine Geduld mit mir
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Da stellt sich für mich aber noch eine Frage: Mal angenommen, man macht jetzt an dieser Stelle das VZV, dann bringt das doch eigentlich nur was, wenn man entweder aufgrund von was auch immer davon ausgehen kann, dass dies den Schuldner zur Zahlung bewegt oder wenn davon auszugehen ist, dass der "richtige" Titel in den nächsten Tagen einflattert? Ich meine sonst habe ich doch das Problem, dass ich den PfÜb gar nicht rechtzeitig hinterher bekomme um meinen Rang zu sichern und dann kann man sich das Ganze doch auch eigentlich sparen.icerose hat geschrieben: @Mücki: ja, ich hab (ausreichend) Erfahrung damit. Die letzte war dann die Diskusion mit Cheffe.
kein Thema. Dafür sind wir doch hier.Liesel hat geschrieben:icerose, vielen Dank für deine Geduld mit mir
Na klar macht man ein VZV nur dann, wenn man weiß, das "Papier" zur verkündeten Entscheidung kommt in Kürze. Ein Problem in der Praxis ist aber tatsächlich, dass manche Gerichte leider nicht die schnellsten sind und es zwei bis vier Wochen dauert, bis das "Papier" (für den PfÜb) dann da ist.mücki hat geschrieben:Da stellt sich für mich aber noch eine Frage: Mal angenommen, man macht jetzt an dieser Stelle das VZV, dann bringt das doch eigentlich nur was, wenn man entweder aufgrund von was auch immer davon ausgehen kann, dass dies den Schuldner zur Zahlung bewegt oder wenn davon auszugehen ist, dass der "richtige" Titel in den nächsten Tagen einflattert? Ich meine sonst habe ich doch das Problem, dass ich den PfÜb gar nicht rechtzeitig hinterher bekomme um meinen Rang zu sichern und dann kann man sich das Ganze doch auch eigentlich sparen.icerose hat geschrieben: @Mücki: ja, ich hab (ausreichend) Erfahrung damit. Die letzte war dann die Diskusion mit Cheffe.