Pfüb-ZV-Abrechnung bei VKH-Bewilligung/Drittschuldner zahlt

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chebakatze
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#1

04.07.2017, 12:21

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage, vllt kann mir da jmd. weiterhelfen (sollte es schon ein entsprechendes Thema geben, ich habe auf die schnell nix gefunden).

Wir haben für unsere Mandanten VKH bewilligt bekommen für die Pfändung (Unterhaltssache) des Lohnes (insgesamt für die Vollstreckung). Der Drittschuldner zahlt bereits an uns. Die Zustellungskosten wurden vom GV direkt gegenüber der Staatskasse abgerechnet.

Was bedeutet das jetzt für mich, wie rechne ich jetzt ab. Eigentlich ist es ja so, dass der Schuldner unsere Kosten trägt und diese auch zunächst einbehalten werden, aber dadurch das VKH bewilligt worden ist, bin ich mir jetzt nicht sicher, wem gegenüber ich abrechne. Muss ich gegebenenfalls dem Gericht anzeigen, dass der Schuldner zahlt.

Über euer Feedback würde ich mich freuen.

Lg
Geiselmann
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#2

09.07.2017, 08:21

Das kommt drauf an, ob schon eine Abrechnung der PKH-Gebühren gegenüber der Staatskasse erfolgt ist.
Falls ja, ist dieser Betrag wieder der Staatskasse zurückzubezahlen.
Falls nicht würde ich die Wahlanwaltsgebühren vom Dritten erheben und gegenüber der Staatskasse nicht abrechnen.

Geiselmann
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