Monatsanfangsproblematik P-Konto
Verfasst: 22.06.2017, 09:11
Hallo ihr Lieben!
Folgendes Problem... Unser Mandant erhält Sozialleistungen welche ja bekanntermaßen im Voraus gezahlt werden. Hier zahlt das Amt immer am Ende eines Monats für den folgenden Monat. Nunmehr sieht sich das Kreditinstitut nicht an die Entscheidung des BGH gebunden und kehrt das "Guthaben" immer am folgenden Monat an die Gläubiger aus.
Wir haben der Bank mitgeteilt, dass es sich hier um Sozialleistungen handelt und auch die entsprechenden Bescheide vorgelegt. Jetzt hat die Bank zwar aus "Kulanz" das Geld an unseren Mandanten zurückerstattet, allerdings mit dem Hinweis, dass das für die folgenden Monate nicht mehr berücksichtigt werden kann, da aus den Zahlungen nicht hervorgeht, dass es sich um Sozialleistungen handeln würde.
Meine Frage, kann sich das Kreditinstitut weigern, nach dem alle Bescheide vorgelegt wurden und es der Bank nunmehr bekannt ist, dass es sich um Vorauszahlungen von Sozialleistungen handelt, das gesperrte Guthaben in den übernächsten Monat zu übertragen?
Hier wird doch der Schuldner aber schlechter gestellt, was eigentlich durch die Entscheidung verhindert werden sollte...
Liebe Grüße Mel
Folgendes Problem... Unser Mandant erhält Sozialleistungen welche ja bekanntermaßen im Voraus gezahlt werden. Hier zahlt das Amt immer am Ende eines Monats für den folgenden Monat. Nunmehr sieht sich das Kreditinstitut nicht an die Entscheidung des BGH gebunden und kehrt das "Guthaben" immer am folgenden Monat an die Gläubiger aus.
Wir haben der Bank mitgeteilt, dass es sich hier um Sozialleistungen handelt und auch die entsprechenden Bescheide vorgelegt. Jetzt hat die Bank zwar aus "Kulanz" das Geld an unseren Mandanten zurückerstattet, allerdings mit dem Hinweis, dass das für die folgenden Monate nicht mehr berücksichtigt werden kann, da aus den Zahlungen nicht hervorgeht, dass es sich um Sozialleistungen handeln würde.
Meine Frage, kann sich das Kreditinstitut weigern, nach dem alle Bescheide vorgelegt wurden und es der Bank nunmehr bekannt ist, dass es sich um Vorauszahlungen von Sozialleistungen handelt, das gesperrte Guthaben in den übernächsten Monat zu übertragen?
Hier wird doch der Schuldner aber schlechter gestellt, was eigentlich durch die Entscheidung verhindert werden sollte...
Liebe Grüße Mel