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Re: Adressauskunft von Bank bei Titel + Bankverbindung für P

Verfasst: 19.06.2017, 12:49
von AliceImWunderland
Wie Ciara schon geschrieben hat, für die Wirksamkeit des Pfübs ist eine Zustellung an den Schuldner nicht erforderlich. Vgl. Stöber Forderungspfändung 15. Auflage Rd-Nr. 538.

Also steck' am besten keine Energie in die Anschriftensuche rein. Noch brauchst du sie ja nicht.

Re: Adressauskunft von Bank bei Titel + Bankverbindung für P

Verfasst: 19.06.2017, 12:49
von mrsgoalkeeper
Bei mir funktioniert es auch immer. Wie Ciara schon sagte: Die (Nicht-) Zustellung an den Schuldner hat ja keine Auswirkung auf die Wirksamkeit des Pfänders.