Re: Adressauskunft von Bank bei Titel + Bankverbindung für P
Verfasst: 19.06.2017, 12:49
Wie Ciara schon geschrieben hat, für die Wirksamkeit des Pfübs ist eine Zustellung an den Schuldner nicht erforderlich. Vgl. Stöber Forderungspfändung 15. Auflage Rd-Nr. 538.
Also steck' am besten keine Energie in die Anschriftensuche rein. Noch brauchst du sie ja nicht.
Also steck' am besten keine Energie in die Anschriftensuche rein. Noch brauchst du sie ja nicht.