Adressauskunft von Bank bei Titel + Bankverbindung für PfÜB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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vanhitomi
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#1

19.06.2017, 10:57

Moin.

Ich/wir haben einen Vollstreckungsbescheid über € 6.600,00 gegen einen Schuldner. Bankverbindung ist bekannt, aber er ist unbekannt verzogen (laut aktueller EMA).
Kann ich von der Bank die Adresse des Schuldners erhalten? :kopfkratz Denn ohne die kann ich den PfÜB nicht zustellen :roll:

Danke :mrgreen:
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Ciara
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#2

19.06.2017, 10:58

vanhitomi hat geschrieben:Moin.

Ich/wir haben einen Vollstreckungsbescheid über € 6.600,00 gegen einen Schuldner. Bankverbindung ist bekannt, aber er ist unbekannt verzogen (laut aktueller EMA).
Kann ich von der Bank die Adresse des Schuldners erhalten? :kopfkratz Denn ohne die kann ich den PfÜB nicht zustellen :roll:

Danke :mrgreen:
Für die Wirksamkeit des PfüBs muss dieser nicht an den Schuldner zugestellt sein. Kannst also auch einfach die alte Adresse nehmen.
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#3

19.06.2017, 10:59

Die Bank wird Dir sicherlich keine Auskunft geben. Lass den Pfüb doch einfach öffentlich dem Schuldner zustellen:

"Zum Nachweis der Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung genügt beim Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses grundsätzlich die Vorlage aktueller Auskünfte des für den letzten bekannten Wohnort des Schuldners zuständigen Einwohnermelde- und Postamts (BGH 14.2.03, IXa ZB 56/03, n.V.)".
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vanhitomi
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#4

19.06.2017, 11:11

@samsara: Danke für den Tipp. In Hamburg muss ich aber für eine öffentliche Zustellung IMMER noch eine UNAUFFINDBARKEITSBESCHEINIGUNG vorlegen :( Das ist so sch....
Und der muss ja auch irgendwo wohnen.
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#5

19.06.2017, 11:24

Das AG Hamburg kann sich aber nicht gegen eine Entscheidung des BGH stellen.
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#6

19.06.2017, 11:44

Doch :lolaway Tun sie auch. Soweit ich weiß alle 8 Hamburger Amtsgerichte. Diese Unauffindbarkeitsbescheinigung gibt es nur hier. Aber vielleicht versuche ich es doch noch mit dem Hinweis auf die BGH Entscheidung. :pfeif
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#7

19.06.2017, 11:58

Brauchst du doch alles nicht, siehe #2 von Ciara.
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#8

19.06.2017, 12:00

jenniver hat geschrieben:Brauchst du doch alles nicht, siehe #2 von Ciara.
Auch wenn es gar keine Adresse gibt, weil er unbekannt verzogen ist? :augenreib Erhält der Schuldner keine Nachricht über den PfÜB? :schock Das wäre irgendwie super, aber erscheint mir "falsch".
@Ciara: Deinen Beitrag hatte ich irgendwie überlesen.
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#9

19.06.2017, 12:12

jenniver hat geschrieben:Brauchst du doch alles nicht, siehe #2 von Ciara.
Ich habe schon mal eine alte Anschrift genommen und wusste aber, dass mein Schuldner da nicht mehr wohnt. Habe prompt eine Monierung erhalten, weil das Gericht einen Adressabgleich mit dem zuständigen Einwohnermeldeamt gemacht hatte und dadurch erfahren hat, dass er dort nicht mehr wohnhaft ist.
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#10

19.06.2017, 12:45

Bei mir hat es immer funktioniert :ka
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