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PfÜB bisherige Vollstreckungskosten GV mehrer Schuldner

Verfasst: 14.06.2017, 12:45
von Sodoku
Hallo Leute,
ich will gerade einen PfÜB/ Kontopfändung fertigen und habe jetzt folgendes Problem:

Mdt vorsteuerabzugeberechtigt klagte gegen Eheleute, die gesamtschuldnerisch zur Zahlung verurteilt wurden. Dann haben wir aus diesem Urteil zunächst vollstreckt -
Sachpfändung und Abgabe Vermögensauskunft - Pfändung fruchtlos - VA erteilt

Nach meiner Ansicht sind folgende RA-Gebühren entstanden und in den Anträgen der ZV geltend gemacht worden
Ggenstandswert: 1.396,03
I. ZV gegen Ehemann:
1. Gebühr für Sachpfändung: 3309 VV RVG 34,50 €
Auslagenpauschale 6,9 €
2. Gebühr für VA 34,5 €
Auslagenpauschale 6,9 €
Gesamt: 82,8

II. ZV gegen Ehefrau gleiche wie oben - nochmal 82,80

Der GV führt in seinem Vollstreckungsprotokoll vom 29.5 aus (1 Protokoll für beide Schuldner!!!)
Forderung Gläubiger:
Gesamtforderung: 1.396,03
Weitere Zinsen 3,54
Kosten Prozeßbev- für den Antrag 82,8
Forderung des Gläubigers: 1.482,37 €

Rechnung Gerichtsvollzieher für Sachpfändung lautet:
KV 604 (205) 2x Erfolglose Pfändung 30 €
KV 208 gütl. Erl 8 €
KV Doku. Pauschale 1,5
KV 711 WG-Pauscahöe /Z1 3,25
KV 716 Pauschalauslagen 7,6
Summe 50,35 Betrag vorbehalten


Protokoll über Vermögensauskunft (ebenfalls vom 29.5. und wieder nur ein Protokoll für beide Schuldner)
Forderung Gläubiger:
Gesamtforderung: 1.396,03
Weitere Zinsen 3,54
Kosten Prozeßbev- für den Antrag 82,8
Forderung des Gläubigers: 1.482,37 € ????? Dies ist doch falsch, oder, hier hätten doch die ersten 82,8 € für die Sachpfändung schon mit aufgenommen werden, oder???? Alledings wäre die Eheleute hier keine Gesamtschulnder, sondern jeder würde nur für seine eigen ZV haften???? Kann ich das Protokoll änderns lassen? Woe kann ich die Kosten bei weiteren Vollstreckungen nachweisen?

Rechnung GV
A. Gebühren; KV 260 2x Abnahme VA 66,00 €
B Auslagen: KV 716 2,4 €
vorbeh 29.5.2017 50,35 (ist die Rechnung oben)
Summe 118,75 €

Mdt möchte jetz unbedingt eine Kontopfändung bei beiden durchführen lassen, obwohl Kontostand negativ und P-Konto.
Die Eheleute, gleicher Wohnort, sind bei der gleichen Bank- ich denke, da dürfte es kein Problem geben, für jeden einen Pfüb mit nur einem Titel zu beantragen, oder?

Aber was trage ich bei jedem einzelnen nur an bisherige Vollstreckungskosten ein?????
Die Eheleute sind doch für die Einzelvollstreckungen keine Gesamtschuldner???? Muss ich die Rechnung des GV beanstanden? 118,75 lässt sich ja auch nicht durch 2 teilen
Wo tauchen denn überhaupt die RA-kosten für die VA auf???

Würde es ausreichen, wenn ich bei jedem sinngemäß folgende Forderungsaufstellung machen würde: (dann Kosten nicht bei bisheriger Vollstreckung eintragen sondern danach gemäß Anlage????

RA-Kosten Sachpfändung und VA: 82,8 €
GV Gebühr KV 604 15,00
GV Gebühr Abnahme VA 33,00
GV Gebühren 22,75 als Gesamtschuldner (118,75 € -30 € -66 €)
Gesamtbetrag 153,55

Wir würdet ihr das lösen? Danke schonmal für eure Tipps!

Re: PfÜB bisherige Vollstreckungskosten GV mehrer Schuldner

Verfasst: 14.06.2017, 12:58
von AliceImWunderland
Hier ist mein Wissensstand:

Die Eheleute sind in deinem Fall Gesamtschuldner. Jeder haftet auch für die ZV-Kosten betreffend des Anderen. Für jeden ZV-Auftrag kannst du die Gebühr pro Schuldner verlangen, das heißt, wenn beide Schuldner im Gerichtsvollzieherauftrag augeführt sind, kannst du 2 X die Gebühr Nr. 3309 VV abrechnen. Es spielt auch keine Rolle, ob der GVZ pro Schuldner ein Protokoll erstellt oder beide in ein Protokoll aufnimmt.

Wenn du einen Pfüb machst, dann kannst du beide Schuldner in ein Formular aufnehmen. Die Gebühren bekommst du auch doppelt. Und die Gerichtskosten fallen auch doppelt, also Euro 40,00 an. Als Forderung ist im Pfüb die Gesamtforderung einzutragen und nicht nach Schuldnern gequotelt.

Re: PfÜB bisherige Vollstreckungskosten GV mehrer Schuldner

Verfasst: 14.06.2017, 13:26
von Sodoku
Danke für deine Antwort. Das mit der gesamtschuldnerischen Haftung bei ZV-Kosten wusste ich nicht.

Leider habe ich nur das online-Formular für den PfÜB, da lassen sich keine 2 Schuldner eintragen, außerdem hat jeder Schuldner ein eigenes Bankkonto bei der gleichen Bank. Ich fertige dann 2 getrennte Pfübs und verweise im Anschreiben auf die Gesamtschulnderische Hafrung der beiden.
Da wir so gut wie nie ZV -Sachen machen, noch eine kleine Nachfrage zu den beizufügenden Nachweisen. Es reicht aus, wenn ich die Rechnungen des GV und das Protokoll beifüge (Im Original???) sowie eine Kopie der RA-Rechnung?

Re: PfÜB bisherige Vollstreckungskosten GV mehrer Schuldner

Verfasst: 16.06.2017, 12:24
von AliceImWunderland
Als Nachweis für dei Vollstreckungskosten fügst du die Gerichtsvollzieherkostenrechnungen im Original und deine bisherigen ZV-Aufträge, aus den sich Eure Kosten ergeben in Kopie bei. Wenn du EMAs o.ä. gemacht hast, sind auch diese beizufügen. Im Original oder in Kopie ist diesbezüglich egal.

Re: PfÜB bisherige Vollstreckungskosten GV mehrer Schuldner

Verfasst: 19.06.2017, 13:46
von icerose
Sodoku hat geschrieben:Ich fertige dann 2 getrennte Pfübs
das mögen die Gerichte deutlich lieber. ;)