PfÜB bisherige Vollstreckungskosten GV mehrer Schuldner
Verfasst: 14.06.2017, 12:45
Hallo Leute,
ich will gerade einen PfÜB/ Kontopfändung fertigen und habe jetzt folgendes Problem:
Mdt vorsteuerabzugeberechtigt klagte gegen Eheleute, die gesamtschuldnerisch zur Zahlung verurteilt wurden. Dann haben wir aus diesem Urteil zunächst vollstreckt -
Sachpfändung und Abgabe Vermögensauskunft - Pfändung fruchtlos - VA erteilt
Nach meiner Ansicht sind folgende RA-Gebühren entstanden und in den Anträgen der ZV geltend gemacht worden
Ggenstandswert: 1.396,03
I. ZV gegen Ehemann:
1. Gebühr für Sachpfändung: 3309 VV RVG 34,50 €
Auslagenpauschale 6,9 €
2. Gebühr für VA 34,5 €
Auslagenpauschale 6,9 €
Gesamt: 82,8
II. ZV gegen Ehefrau gleiche wie oben - nochmal 82,80
Der GV führt in seinem Vollstreckungsprotokoll vom 29.5 aus (1 Protokoll für beide Schuldner!!!)
Forderung Gläubiger:
Gesamtforderung: 1.396,03
Weitere Zinsen 3,54
Kosten Prozeßbev- für den Antrag 82,8
Forderung des Gläubigers: 1.482,37 €
Rechnung Gerichtsvollzieher für Sachpfändung lautet:
KV 604 (205) 2x Erfolglose Pfändung 30 €
KV 208 gütl. Erl 8 €
KV Doku. Pauschale 1,5
KV 711 WG-Pauscahöe /Z1 3,25
KV 716 Pauschalauslagen 7,6
Summe 50,35 Betrag vorbehalten
Protokoll über Vermögensauskunft (ebenfalls vom 29.5. und wieder nur ein Protokoll für beide Schuldner)
Forderung Gläubiger:
Gesamtforderung: 1.396,03
Weitere Zinsen 3,54
Kosten Prozeßbev- für den Antrag 82,8
Forderung des Gläubigers: 1.482,37 € ????? Dies ist doch falsch, oder, hier hätten doch die ersten 82,8 € für die Sachpfändung schon mit aufgenommen werden, oder???? Alledings wäre die Eheleute hier keine Gesamtschulnder, sondern jeder würde nur für seine eigen ZV haften???? Kann ich das Protokoll änderns lassen? Woe kann ich die Kosten bei weiteren Vollstreckungen nachweisen?
Rechnung GV
A. Gebühren; KV 260 2x Abnahme VA 66,00 €
B Auslagen: KV 716 2,4 €
vorbeh 29.5.2017 50,35 (ist die Rechnung oben)
Summe 118,75 €
Mdt möchte jetz unbedingt eine Kontopfändung bei beiden durchführen lassen, obwohl Kontostand negativ und P-Konto.
Die Eheleute, gleicher Wohnort, sind bei der gleichen Bank- ich denke, da dürfte es kein Problem geben, für jeden einen Pfüb mit nur einem Titel zu beantragen, oder?
Aber was trage ich bei jedem einzelnen nur an bisherige Vollstreckungskosten ein?????
Die Eheleute sind doch für die Einzelvollstreckungen keine Gesamtschuldner???? Muss ich die Rechnung des GV beanstanden? 118,75 lässt sich ja auch nicht durch 2 teilen
Wo tauchen denn überhaupt die RA-kosten für die VA auf???
Würde es ausreichen, wenn ich bei jedem sinngemäß folgende Forderungsaufstellung machen würde: (dann Kosten nicht bei bisheriger Vollstreckung eintragen sondern danach gemäß Anlage????
RA-Kosten Sachpfändung und VA: 82,8 €
GV Gebühr KV 604 15,00
GV Gebühr Abnahme VA 33,00
GV Gebühren 22,75 als Gesamtschuldner (118,75 € -30 € -66 €)
Gesamtbetrag 153,55
Wir würdet ihr das lösen? Danke schonmal für eure Tipps!
ich will gerade einen PfÜB/ Kontopfändung fertigen und habe jetzt folgendes Problem:
Mdt vorsteuerabzugeberechtigt klagte gegen Eheleute, die gesamtschuldnerisch zur Zahlung verurteilt wurden. Dann haben wir aus diesem Urteil zunächst vollstreckt -
Sachpfändung und Abgabe Vermögensauskunft - Pfändung fruchtlos - VA erteilt
Nach meiner Ansicht sind folgende RA-Gebühren entstanden und in den Anträgen der ZV geltend gemacht worden
Ggenstandswert: 1.396,03
I. ZV gegen Ehemann:
1. Gebühr für Sachpfändung: 3309 VV RVG 34,50 €
Auslagenpauschale 6,9 €
2. Gebühr für VA 34,5 €
Auslagenpauschale 6,9 €
Gesamt: 82,8
II. ZV gegen Ehefrau gleiche wie oben - nochmal 82,80
Der GV führt in seinem Vollstreckungsprotokoll vom 29.5 aus (1 Protokoll für beide Schuldner!!!)
Forderung Gläubiger:
Gesamtforderung: 1.396,03
Weitere Zinsen 3,54
Kosten Prozeßbev- für den Antrag 82,8
Forderung des Gläubigers: 1.482,37 €
Rechnung Gerichtsvollzieher für Sachpfändung lautet:
KV 604 (205) 2x Erfolglose Pfändung 30 €
KV 208 gütl. Erl 8 €
KV Doku. Pauschale 1,5
KV 711 WG-Pauscahöe /Z1 3,25
KV 716 Pauschalauslagen 7,6
Summe 50,35 Betrag vorbehalten
Protokoll über Vermögensauskunft (ebenfalls vom 29.5. und wieder nur ein Protokoll für beide Schuldner)
Forderung Gläubiger:
Gesamtforderung: 1.396,03
Weitere Zinsen 3,54
Kosten Prozeßbev- für den Antrag 82,8
Forderung des Gläubigers: 1.482,37 € ????? Dies ist doch falsch, oder, hier hätten doch die ersten 82,8 € für die Sachpfändung schon mit aufgenommen werden, oder???? Alledings wäre die Eheleute hier keine Gesamtschulnder, sondern jeder würde nur für seine eigen ZV haften???? Kann ich das Protokoll änderns lassen? Woe kann ich die Kosten bei weiteren Vollstreckungen nachweisen?
Rechnung GV
A. Gebühren; KV 260 2x Abnahme VA 66,00 €
B Auslagen: KV 716 2,4 €
vorbeh 29.5.2017 50,35 (ist die Rechnung oben)
Summe 118,75 €
Mdt möchte jetz unbedingt eine Kontopfändung bei beiden durchführen lassen, obwohl Kontostand negativ und P-Konto.
Die Eheleute, gleicher Wohnort, sind bei der gleichen Bank- ich denke, da dürfte es kein Problem geben, für jeden einen Pfüb mit nur einem Titel zu beantragen, oder?
Aber was trage ich bei jedem einzelnen nur an bisherige Vollstreckungskosten ein?????
Die Eheleute sind doch für die Einzelvollstreckungen keine Gesamtschuldner???? Muss ich die Rechnung des GV beanstanden? 118,75 lässt sich ja auch nicht durch 2 teilen
Wo tauchen denn überhaupt die RA-kosten für die VA auf???
Würde es ausreichen, wenn ich bei jedem sinngemäß folgende Forderungsaufstellung machen würde: (dann Kosten nicht bei bisheriger Vollstreckung eintragen sondern danach gemäß Anlage????
RA-Kosten Sachpfändung und VA: 82,8 €
GV Gebühr KV 604 15,00
GV Gebühr Abnahme VA 33,00
GV Gebühren 22,75 als Gesamtschuldner (118,75 € -30 € -66 €)
Gesamtbetrag 153,55
Wir würdet ihr das lösen? Danke schonmal für eure Tipps!