Pfändung und Gemeinschaftskonto
Verfasst: 24.05.2017, 16:40
Hallo
Ausnahmsweise stehe ich mit einem Mandanten mal auf der Schuldnerseite, weil ehemaliger Mandant und so...
Pfändung/vorläufiges Zahlungsverbot ist eingegangen. Dummerweise ist das Konto ein Gemeinschaftskonto, also ein P-Konto nicht möglich. Die Besonderheit hier: Die Pfändung läuft gegen beide Kontoinhaber.
Jetzt kommt der Mandant natürlich kurz vor Feiertag, Inkasso lässt sich Zeit, O-Ton "Kann sein, dass das heute noch unterschrieben wird, aber dann muss es noch in den Postausgang und dann ist ja jetzt auch erst mal Feiertag und Brückentag".
D.h. Aufhebung Pfändung durch Gläubiger nicht möglich, weil die keine Forderungsaufstellung/Zahlungsangebot schicken. P-Konto nicht möglich (und sämtliche Sachbearbeiter der Bank, bei der das Konto besteht, sind im Urlaub).
Hab MDT jetzt geraten, entweder das Gemeinschaftskonto in Einzelkonto umwandeln und dann P-Konto, neues P-Konto für Ehefrau und der Rentenversicherung sagen, dass auf neues Konto gezahlt wird. Wenn die Bank das nicht macht, zwei P-Konten, Rentenversicherung und Versorgungskammer anweisen.
Jetzt muss die Bank ja innerhalb von 4 Werktagen (also spätestens zum 31.05.) das P-Konto einrichten. Dann kriegen es DRV & Versorgungskammer nicht mehr hin, die Rente noch umzuüberweisen.
D.h. MDT hat zwei Monate lang keinerlei Geldeingänge, aber horrende Miete (ca. 1.200€ p.M.) und ehemaliger Beamter, der keine Krankenversicherung hat und nur 70% der Arzt- und Medikamentenkosten ersetzt bekommt.
Da muss man doch noch irgendwas dagegen tun können? Das einzige, was mir einfällt ist 765a ZPO, aber ist das überhaupt ein Härtefall, wenn nicht mal die drohende Obdachlosigkeit ein Härtefall ist?
Der MDT ist ja nur nicht geschützt, weil er dummerweise mal ein Gemeinschaftkonto eingerichtet hat.
Ich weiß, dass es in der Ausbildung immer hieß "seien Sie nie zu nett zu Schuldnern" und die MDTen haben da sicher auch einigen Mist gebaut, aber deswegen sich die Medikamente nicht mehr kaufen können ist doch dämlich.
Danke für eure Antworten.
Ausnahmsweise stehe ich mit einem Mandanten mal auf der Schuldnerseite, weil ehemaliger Mandant und so...
Pfändung/vorläufiges Zahlungsverbot ist eingegangen. Dummerweise ist das Konto ein Gemeinschaftskonto, also ein P-Konto nicht möglich. Die Besonderheit hier: Die Pfändung läuft gegen beide Kontoinhaber.
Jetzt kommt der Mandant natürlich kurz vor Feiertag, Inkasso lässt sich Zeit, O-Ton "Kann sein, dass das heute noch unterschrieben wird, aber dann muss es noch in den Postausgang und dann ist ja jetzt auch erst mal Feiertag und Brückentag".
D.h. Aufhebung Pfändung durch Gläubiger nicht möglich, weil die keine Forderungsaufstellung/Zahlungsangebot schicken. P-Konto nicht möglich (und sämtliche Sachbearbeiter der Bank, bei der das Konto besteht, sind im Urlaub).
Hab MDT jetzt geraten, entweder das Gemeinschaftskonto in Einzelkonto umwandeln und dann P-Konto, neues P-Konto für Ehefrau und der Rentenversicherung sagen, dass auf neues Konto gezahlt wird. Wenn die Bank das nicht macht, zwei P-Konten, Rentenversicherung und Versorgungskammer anweisen.
Jetzt muss die Bank ja innerhalb von 4 Werktagen (also spätestens zum 31.05.) das P-Konto einrichten. Dann kriegen es DRV & Versorgungskammer nicht mehr hin, die Rente noch umzuüberweisen.
D.h. MDT hat zwei Monate lang keinerlei Geldeingänge, aber horrende Miete (ca. 1.200€ p.M.) und ehemaliger Beamter, der keine Krankenversicherung hat und nur 70% der Arzt- und Medikamentenkosten ersetzt bekommt.
Da muss man doch noch irgendwas dagegen tun können? Das einzige, was mir einfällt ist 765a ZPO, aber ist das überhaupt ein Härtefall, wenn nicht mal die drohende Obdachlosigkeit ein Härtefall ist?
Der MDT ist ja nur nicht geschützt, weil er dummerweise mal ein Gemeinschaftkonto eingerichtet hat.
Ich weiß, dass es in der Ausbildung immer hieß "seien Sie nie zu nett zu Schuldnern" und die MDTen haben da sicher auch einigen Mist gebaut, aber deswegen sich die Medikamente nicht mehr kaufen können ist doch dämlich.
Danke für eure Antworten.