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Verfügungsberechtigung Konto

Verfasst: 24.05.2017, 10:38
von annabella80
Hallo,

steht etwas auf dem Schlauch.

Die Schuldnerin unserer Mandantin hat ein Konto, sie ist Kontoinhaber. Nun steht in der Drittauskunft, dass ihr Lebensgefährte verfügungsberechtigt ist. Ich kann ja trotzdem pfänden oder? Sie ist ja Inhaber.

Und was würde es bedeuten, wenn der Mann wirtschaftlich Berechtigter wäre ? Steht ja manchmal sowas drin.

:thx für eure Hilfe

Re: Verfügungsberechtigung Konto

Verfasst: 24.05.2017, 11:43
von Anahid
Wenn das Konto auf sie läuft, dann kannst Du das auch pfänden. Verfügungsberechtigung heißt ja nur, dass der Lebensgefährte Zugriff auf das Konto hat. Dieser Zugriff ist aber während der Pfändung ebenfalls gesperrt.

Deine Anmerkung mit "wirtschaftlich Berechtigter" habe ich bei einem Konto allerdings noch nie gesehen. Entweder ist derjenige Kontoinhaber (kann ja z.B. auch zusammen mit der Frau sein) oder er hat halt eine Verfügungsberechtigung. Die dritte bekannte Alternative wäre die, dass das Konto zwar nicht auf den Schuldner läuft, seine Gelder aber auf dem Konto eingehen. Ich weiß nicht, ob Du das als wirtschaftlich berechtigt ansehen würdest.

Re: Verfügungsberechtigung Konto

Verfasst: 24.05.2017, 11:50
von annabella80
dankesehr

Re: Verfügungsberechtigung Konto

Verfasst: 24.05.2017, 12:00
von z0rr0
Es ist denkbar, dass er eine Vollmacht über das Konto hat, weil ggf. sein Gehalt auf dieses Konto überwiesen wird und er kein eigenes Konto hat. Pfändung hat dennoch Erfolg, da die Schuldnerin selbst die Inhaberin des Kontos ist.