Danke für den Tipp, Pepples. Aber das Anschreiben bekommt ja der Drittschuldner nicht mit zugestellt.
Noch eine Idee: Selber die Zustellung des PfÜb beauftragen, aber ein aktuelles Forderungskonto mit Kurzrubrum und da mit Geburtsdatum beim Schuldner beifügen.
ungenaue Schuldnerangaben im PfÜB
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Ha! Das wäre natürlich auch noch ne Idee...icerose hat geschrieben:Danke für den Tipp, Pepples. Aber das Anschreiben bekommt ja der Drittschuldner nicht mit zugestellt.
Noch eine Idee: Selber die Zustellung des PfÜb beauftragen, aber ein aktuelles Forderungskonto mit Kurzrubrum und da mit Geburtsdatum beim Schuldner beifügen.
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Soooo... Habe soeben mit der Rechtspflegerin telefoniert. Sie hatte das Problem in der Dienstbesprechung angesprochen. Klarstellender Beschluss wurde von allen Kollegen einhellig abgelehnt und einen zweiten PfÜB gibt es auch nicht (es sei denn ich hätte Glück und er würde versehentlich mit durchrutschen).
Ich sollte das mit dem DS klären.... lol
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Na dann würde ich mal den DS auffordern, mitzuteilen, aus welchen Gründen eine eindeutige Personenbezeichnung nicht vorliegt. Auch wenn ein Geburtsdatum nicht angegeben ist (was ohnehin durch das Vollstreckungsgericht gestrichen würde) oder eine Kontonummer (deren Angabe definitiv nicht erforderlich ist), so muss es wohl anhand der angegebenen und aktuellen Anschrift möglich sein, den Kunden aufzufinden. Ich geh ja jetzt mal nicht davon aus, dass die Adresse auch nicht stimmt, oder?
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Das werde ich jetzt auch tun!
Also der PfÜB konnte dem Schuldner zugestellt werden, somit scheint die Adresse zu stimmen. Allerdings weiß ich nicht, ob der Schuldner vorher ggf. woanders wohnte und seine jetzige Adresse der Bank nicht mitgeteilt hat. Somit könnte es durchaus sein, dass die bei der Bank hinterlegte Adresse nicht mehr mit der jetzigen übereinstimmt...
Also der PfÜB konnte dem Schuldner zugestellt werden, somit scheint die Adresse zu stimmen. Allerdings weiß ich nicht, ob der Schuldner vorher ggf. woanders wohnte und seine jetzige Adresse der Bank nicht mitgeteilt hat. Somit könnte es durchaus sein, dass die bei der Bank hinterlegte Adresse nicht mehr mit der jetzigen übereinstimmt...
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Das wäre aber ein Problem der Bank. Zu Deinem Problem wird es nur dann, wenn Du die falsche/eine alte Adresse angegeben hast.
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Die Adresse die ich habe, ist definitiv die korrekte / aktuelle. Ansonsten wäre ja der PfÜB auch nicht zustellbar gewesen...
War auch nur ne Vermutung von mir, dass evtl. bei der Bank eine andere Adresse hinterlegt ist.
Mal schauen was die dazu sagen.. Ansonsten habe ich ein echtes Problem
War auch nur ne Vermutung von mir, dass evtl. bei der Bank eine andere Adresse hinterlegt ist.
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ansonsten denk ich, lässt du den Pfüb erneut zustellen, mit nem extra Anschreiben an die Bank, und da kannst du ja den Schuldner nochmal ganz vollständig (mit Geburtsdatum ) bezeichnen. Oder Klage halt.Mel Kunterbunt hat geschrieben:Mal schauen was die dazu sagen.. Ansonsten habe ich ein echtes Problem
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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icerose hat geschrieben:ansonsten denk ich, lässt du den Pfüb erneut zustellen, mit nem extra Anschreiben an die Bank, und da kannst du ja den Schuldner nochmal ganz vollständig (mit Geburtsdatum ) bezeichnen. Oder Klage halt.Mel Kunterbunt hat geschrieben:Mal schauen was die dazu sagen.. Ansonsten habe ich ein echtes Problem
Die akzeptieren ja aber keine Angaben außerhalb des PfÜB's