ungenaue Schuldnerangaben im PfÜB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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icerose
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#11

08.05.2017, 14:18

:thx
diese Welt versteh einer. :vogel
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Mel Kunterbunt
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#12

08.05.2017, 14:40

icerose hat geschrieben:: diese Welt versteh einer. :vogel

:abdreh Ooohhh jaaa....

Bei dir hatte das wohl mit dem klarstellenden Beschluss funktioniert??
samsara
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#13

08.05.2017, 14:43

Mel Kunterbunt hat geschrieben: Und die streichen das Geburtsdatum raus, weil dieses nirgends tituliert ist und das Gericht daher nicht prüfen kann, ob dieser Schuldner auch tatsächlich an diesem Tag geboren ist. Darum dürfte es eigentlich im PfÜB nicht stehen bleiben. Hatte mich gerade die Rechtspflegerin drüber aufgeklärt :)
Super. Und die Bank kann dann den Schuldner ohne Geburtsdatum nicht identifizieren :roll:
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icerose
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#14

08.05.2017, 14:54

Mel Kunterbunt hat geschrieben:Bei dir hatte das wohl mit dem klarstellenden Beschluss funktioniert??
tatsächlich ja - nachdem ich vorher mit der Rechtspflegerin telefoniert und ihr erklärt hatte, wozu ich das brauche. Sie war superlieb. :knutsch
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#15

08.05.2017, 14:56

samsara hat geschrieben:
Mel Kunterbunt hat geschrieben: Und die streichen das Geburtsdatum raus, weil dieses nirgends tituliert ist und das Gericht daher nicht prüfen kann, ob dieser Schuldner auch tatsächlich an diesem Tag geboren ist. Darum dürfte es eigentlich im PfÜB nicht stehen bleiben. Hatte mich gerade die Rechtspflegerin drüber aufgeklärt :)
Super. Und die Bank kann dann den Schuldner ohne Geburtsdatum nicht identifizieren :roll:
:abdreh :lolaway deswegen schreib ich immer das Geburtsdatum mit rein (wenn ich es kenne). Egal, ob die das streichen oder nicht. Das sieht der DS nämlich dennoch. :lol:
Aber: ich schreibe auch oben bei der Anschrift der Gläubigerin was zum Vorsteuerabzug - manchmal kommt trotzdem ein Hinweis, die Angabe würde fehlen. :vogel
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#16

08.05.2017, 15:22

icerose hat geschrieben:
samsara hat geschrieben:
Mel Kunterbunt hat geschrieben: Und die streichen das Geburtsdatum raus, weil dieses nirgends tituliert ist und das Gericht daher nicht prüfen kann, ob dieser Schuldner auch tatsächlich an diesem Tag geboren ist. Darum dürfte es eigentlich im PfÜB nicht stehen bleiben. Hatte mich gerade die Rechtspflegerin drüber aufgeklärt :)
Super. Und die Bank kann dann den Schuldner ohne Geburtsdatum nicht identifizieren :roll:
:abdreh :lolaway deswegen schreib ich immer das Geburtsdatum mit rein (wenn ich es kenne). Egal, ob die das streichen oder nicht. Das sieht der DS nämlich dennoch. :lol:
Aber: ich schreibe auch oben bei der Anschrift der Gläubigerin was zum Vorsteuerabzug - manchmal kommt trotzdem ein Hinweis, die Angabe würde fehlen. :vogel
Solange das Geburtsdatum nicht mit Tipp-Ex weggemacht wird.
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Mel Kunterbunt
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#17

08.05.2017, 15:23

Hoffentlich habe ich auch so ein Glück... Sie ist aber selbst fast vom Glauben abgefallen, dass sich der DS soooo querstellen würde... Eine Lehre für den nächsten PfÜB. Wird mir wahrscheinlich auch nicht wieder passieren.. :D
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#18

08.05.2017, 15:33

samsara hat geschrieben:
icerose hat geschrieben:
samsara hat geschrieben:
Mel Kunterbunt hat geschrieben: Und die streichen das Geburtsdatum raus, weil dieses nirgends tituliert ist und das Gericht daher nicht prüfen kann, ob dieser Schuldner auch tatsächlich an diesem Tag geboren ist. Darum dürfte es eigentlich im PfÜB nicht stehen bleiben. Hatte mich gerade die Rechtspflegerin drüber aufgeklärt :)
Super. Und die Bank kann dann den Schuldner ohne Geburtsdatum nicht identifizieren :roll:
:abdreh :lolaway deswegen schreib ich immer das Geburtsdatum mit rein (wenn ich es kenne). Egal, ob die das streichen oder nicht. Das sieht der DS nämlich dennoch. :lol:
Aber: ich schreibe auch oben bei der Anschrift der Gläubigerin was zum Vorsteuerabzug - manchmal kommt trotzdem ein Hinweis, die Angabe würde fehlen. :vogel
Solange das Geburtsdatum nicht mit Tipp-Ex weggemacht wird.
:panik :panik :panik

Dann bleibt nur die Option, den Pfüb nicht vom Gericht zustellen zu lassen, sondern das selbst zu beauftragen. Da tät ich das Geburtsdatum glatt nachtragen. :mrgreen:
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#19

08.05.2017, 15:42

Dir ist schon klar, dass der Pfüb auch eine Urkunde ist? :pfeif Ich würde mich hüten, da Veränderungen vorzunehmen. ;) Aber man könnte bei eigener Zustellung das Datum im Anschreiben vermerken. ;)
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Mel Kunterbunt
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#20

08.05.2017, 15:44

samsara hat geschrieben:
Mel Kunterbunt hat geschrieben: Und die streichen das Geburtsdatum raus, weil dieses nirgends tituliert ist und das Gericht daher nicht prüfen kann, ob dieser Schuldner auch tatsächlich an diesem Tag geboren ist. Darum dürfte es eigentlich im PfÜB nicht stehen bleiben. Hatte mich gerade die Rechtspflegerin drüber aufgeklärt :)
Super. Und die Bank kann dann den Schuldner ohne Geburtsdatum nicht identifizieren :roll:
:abdreh jaaaaa... Genau :)

Da bleibt dann doch nur noch die Angabe der Bankverbindung... Hatten aber eben schon mehrmals den Fall gehabt, wo die Bank nur das angegebene Konto berücksichtigt hat, obwohl ja ALLE Konten von der Pfändung betroffen sind... Darum haben wir uns dann angewöhnt, die Bankverbindung komplett wegzulassen und letzte Woche beim ZV Seminar meinte der Referent auch, dass er empfiehlt, keine Kontonummer anzugeben... :roll: :patsch
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